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Steckbrief Ökologische Vorrangfläche - Landschaftselement
Feldgehölze
Gewichtungsfaktor | Mindestgröße | Mindestbreite | Nutzung |
1,5 | > 50 bis 2000 m² | --- | --- |
Beschreibung
Feldgehölze mit einer Größe von mindestens 50 Quadratmetern bis höchstens 2.000 Quadratmetern
- Überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen und nicht direkt an Wald angrenzen. Flächen, für die eine Beihilfe zur Aufforstung oder eine Aufforstungsprämie gewährt worden ist, gelten nicht als Feldgehölze.
Hinweise zur Antragstellung
- Nutzcode 072 (Feldgehölze ÖVF (CC-LE)): ÖVF-Code (FIONA): 01
Weitere Informationen
- Bei Feldgehölzen handelt es sich im Unterschied zur Hecke um flächige Gehölzbestände, die keine lineare Struktur ausweisen.
- Teil der Gesamtfläche zu der das LE in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang steht (Grenzt das LE an einen Acker, gehört es zur landwirtschaftlich genutzten Fläche der Ackerparzelle) 5)
- Dürfen nicht beseitigt werden 4)
- Bei Feldgehölzen gilt die Obergrenze von 2.000 Quadratmetern für jedes einzelne Element, d.h. auf einem Schlag können mehrere Elemente vorkommen, die für sich jeweils die Obergrenze einhalten
- Ferner ist ein Schnittverbot bei Feldgehölzen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September einzuhalten 4) 6)
Rechtsgrundlagen
1) Artikel 45 Absatz 4d VO (EU) Nr. 639/2014 vom 11.03.2014 - zur Ergänzung der VO 1307/2013
2) Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe c der VO (EU) Nr. 1307/2013 vom 17.12.2013 - mit Vorschriften über Direktzahlungen
3) Paragraf 27 Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 03.11.2014
4) Paragraf 8 Absatz 1 Ziffer 3 und Absatz 3 Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
5) Paragraf 19 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem vom 24.02.2015 (InVeKoS-V)
6) Paragraf 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und Sätze 2 bis 4 des BNatSchG
7) Anhang II VO (EU) 1306/2013 – GLÖZ 7, GAB 2 und GAB 3
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 02/2019
Landschaftselemente (CC-relevant)
Beizen
von Saatgut im Rahmen des PSM-Verbots auf ÖVF
Antwort der EU-KOM vom 06.12.2017
ÖVF -
Übersicht zu den Bestimmungen
Stand: 29.03.2019
ÖVF
- Übersicht zu den Rechtsgrundlagen
Stand: 29.03.2019
Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen (Institut für Ländliche Strukturforschung Frankfurt a.M. (IFLS), Juni 2016
Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10746; 18. Wahlperiode 21.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10569 –