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Einkommensgrundstützung (EGS)

Die Einkommensgrundstützung (EGS) wird je Hektar förderfähige Fläche gewährt. Der Antrag ist jährlich durch Setzen des entsprechen­den Kreuzes im FIONA-Antrag zu stellen. Zusätzlich sind die einzelnen Flächen zur Berücksichtigung bei der Einkommensgrundstützung im Flächenverzeichnis mit „EGS“ zu kennzeichnen. 

Der geplante Einheitsbetrag der Einkommensgrundstützung für das Antragsjahr 2024 beträgt ca. 155 Euro/ha.

Ergänzende Informationen erhalten Sie in den "Erläuterungen und Ausfüllhinweisen zum Gemeinsamen Antrag 2024" auf der Seite "Formulare / Merkblätter / Informationen zum Gemeinsamen Antrag".

Stand 2/2024

 

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