LEADER  2014-2020

LEADER steht für "Liaison Entre Actions de Développement de L`Économie Rurale"

(Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft)

Ziel:

LEADER ist Teil des Maßnahmen- und Entwicklungsplans (MEPL III) der Europäischen Union (EU) und des Landes Baden-Württemberg.

Folgende Ziele stehen in der LEADER-Förderperiode 2014-2020 im Vordergrund:

  • LEADER soll Lebens- und Wirtschaftsräume im Ländlichen Raum neue Impulse geben und dazu beitragen, diese Regionen weiter zu entwickeln und so zukunftsfähig zu gestalten. Um dies zu erreichen, stehen insbesondere nachhaltige Projekte und Prozesse im Mittelpunkt der LEADER-Förderung.
  • LEADER legt einen Schwerpunkt auf die Stärkung interkommunaler Partnerschaften und Netzwerke. Weiterhin sollen der Erfahrungsaustausch und die Kooperation der LEADER-Aktionsgruppen untereinander angestoßen werden. Ziel ist die Umsetzung gemeinsamer Projekte verschiedener LEADER-Aktionsgebiete in Deutschland (gebietsübergreifend) und im europäischen Ausland (transnational).
  • LEADER soll dazu beitragen, eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Aktionsgebiete zu erreichen, indem neue Lösungsansätze zu den drängenden Herausforderungen unserer Zeit (wie z.B. demografischer Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz) entwickelt und erprobt werden sollen.

Mittelherkunft:

EU, Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:

Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Förderfähige Maßnahmen:

Projekte werden von den Menschen vor Ort, innerhalb von sog. LEADER-Aktionsgruppen (LAG) in abgegrenzten Fördergebieten, sog. LEADER-Aktionsgebieten, auf der Basis regionaler Entwicklungsstrategien initiiert und durch das Entscheidungsgremium der LAG ausgewählt („Bottom-up-Ansatz"). Diese LEADER-Aktionsgruppen bestehen aus engagierten Bürgern, Interessensvertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner und Verwaltung sowie der regionalen Politik. Die Finanzierung erfolgt neben EU-Mitteln insbesondere über bestehende Landesförderprogramme, insbesondere durch das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), aber auch über die Programme Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)  sowie über andere öffentliche Träger, wie Kreise und Gemeinden.

Die in LEADER förderfähigen Projekte umfassen folgende Maßnahmen:

  • Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien, z.B.:
    • Förderung der Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen
    • Förderung des Fremdenverkehrs
    • Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung
    • Dorferneuerung und -entwicklung
    • Wirtschaftliche Inwertsetzung des ländlichen Erbes
    • Projekte im Bereich „Kunst und Kultur“
    • Naturschutz - Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes und Entwicklung der Naturlandschaft (LPR)
    • Erschließung neuer Geschäftsfelder, Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf sowie die Förderung der Zusammenarbeit unterschiedlichster Kooperationspartner, um wohnortnahe Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen im Ländlichen Raum zu schaffen (IMF)
  • Konzeption, Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen zwischen den LEADER-Aktionsgruppen im Rahmen der gebietsübergreifenden (innerhalb Deutschlands) und transnationalen (europäisches Ausland) Zusammenarbeit
  • Einrichtung und Betrieb der LEADER-Regionalmanagements und Sensibilisierungsmaßnahmen.

Fördervoraussetzungen:

  • Wesentliche Fördervoraussetzungen sind insbesondere:
    • Das geplante Vorhaben liegt innerhalb eines der 18 LEADER-Aktionsgebiete Baden-Württembergs,
    • es entspricht den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe,
    • es leistet einen Beitrag zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung,
    • es entspricht den für die Förderung relevanten Fördervorgaben.

Art und Höhe der Förderung:

Projektförderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen.

    • Öffentliche Vorhaben bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    • Private Vorhaben nach dem ELR in der Regel bis 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    • Nicht-investive private Vorhaben im Bereich Kunst und Kultur bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
    • Private Vorhaben, die den Zielen der Priorität 1 bis 6 der ELER-VO entsprechen bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die nationale öffentliche Kofinanzierung wird in diesen Fällen vom Zuwendungsempfänger sichergestellt.

Die Fördersätze für Projekte nach der Landschaftspflegerichtlinien (LPR) und der Verwaltungsvorschrift "Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF)" richten sich nach den jeweiligen Verwaltungsvorschriften.

Die Förderobergrenzen (in Euro) richten sich nach den jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzepten. Bei gewerblichen Vorhaben beträgt die Förderobergrenze in der Regel 200.000 €.

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte den Informationen der LEADER-Aktionsgruppen:


Badisch-Franken Mittelbaden Oberer Neckar
Brenzregion Mittlere Alb Oberschwaben

Heckengäu

Mittlerer Schwarzwald Ortenau
Hohenlohe-Tauber Mittleres Oberschwaben Schwäbischer Wald
Jagstregion Neckartal-Odenwald aktiv Südschwarzwald
Kraichgau Nordschwarzwald Württembergisches Allgäu

 

Antragstellung:

  • Die Antragstellung erfolgt bei den LEADER-Regionalmanagements der LEADER-Aktionsgruppen (s.o.).
  • Dreistufiges Verfahren:
    1. Vorprüfung des Projektantrags durch das LEADER-Regionalmanagement auf Grundlage des Regionalen Entwicklungskonzeptes der LEADER-Aktionsgruppe und der formalen Fördervoraussetzungen.
    2. Soweit das eingereichte Projekt förderfähig ist: Entscheidung der LEADER-Aktionsgruppe über die beantragte Förderung des Projekts.
    3. Bewilligung des Projekts durch die zuständige Bewilligungsstelle (Regierungspräsidien oder L-Bank).

Wer hilft bei Fragen weiter?





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Stand 08/2020

 

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