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Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit (UES)

Alle Betriebsinhabenden, die Anspruch auf Einkommensgrundstützung haben, können jährlich auf Antrag eine ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit für bis zu 60 ha förderfähige Fläche erhalten.

Die gewährten Einheitsbeträge werden auf Basis der indikativen Mittelzuweisung jährlich neu berechnet.

Der geplante Einheitsbetrag im Antragsjahr 2024 für die Gruppe 1 (1. bis 40. ha förderfähige Fläche) liegt bei rund 68 Euro/ha und für die Gruppe 2 (41. bis 60. ha förderfähige Fläche) bei rund 41 Euro/ha.

Die Gewährung einer Umverteilungseinkommensstützung ist ausgeschlossen, wenn ein Betriebsinhaber seinen Betrieb nach dem 1. Juni 2018 nachweislich zu dem Zweck aufgespalten hat, um in den Ge­nuss der Umverteilungseinkommensstützung zu kommen. Dies gilt auch für eine Zahlung an eine Betriebsinhaberin oder einen Betriebsinhaber, deren oder dessen Betrieb aus ei­ner solchen Aufspaltung hervorgegangen ist.

Die Umverteilungseinkommensstützung unterliegt als flächenbezogene Direktzahlung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2022/2115 der GAPInVeKoSVerordnung. Die Kürzungs- und Sanktionsvorschriften finden Anwendung.

Ergänzende Informationen erhalten Sie in den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen zum Gemeinsamen Antrag 2024 auf der Seite "Formulare / Merkblätter / Informationen zum Gemeinsamen Antrag".

Stand 02/2024

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