Ziel
Mit dem Förderprogramm "Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen" soll eine Produktionsanpassung an sich wandelnde Marktbedingungen unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus in Baden-Württemberg verbessert werden. Standortgerechte und nachhaltige Erzeugungssysteme dienen dem Schutz der Umwelt und tragen zur Abmilderung des Klimawandels bei.
Mittelherkunft
EU
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Rebflächen in Baden-Württemberg, die als natürliche Personen, Zusammenschlüsse von natürlichen Personen sowie juristische Personen zuwendungsfähige Maßnahmen durchführen und die damit verbundenen Kosten tragen.
Anstalten des öffentlichen Rechts sind nicht antragsberechtigt. Eine Ausnahme bilden die Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt
für Wein- und Obstbau Weinsberg (LVWO) sowie das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg (WBI) als öffentliche Weinbauschulen.
Förderfähige Maßnahmen
Im Rahmen der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen können folgende Maßnahmen über den angegeben Maßnahmencode (MC) gefördert werden:
- Die Verbesserung der Bewirtschaftungstechnik durch Aufbau von Rebflächen mit dem Ziel, Flächen mit Gassenbreiten von
mindestens 1,80 Metern zu schaffen. Dazu zählen
- Rebsortenwechsel – MC 10,
- Gassenverbreitung um mindestens 15 cm – MC 20,
- Umstellung von Flächen mit ungünstigen Bewirtschaftungsstrukturen – MC 30 bis 35,
- Umbepflanzung – MC 11.
- Die Schaffung von Direktzugfähigkeit sowie der Aufbau von Rebflächen ohne Vorgabe der Mindestgassenbreite ab einer Hangneigung von 30% – MC 50, bei Umbepflanzung – MC 51.
- Der Aufbau von Rebflächen nach Bodenordnungsverfahren – MC 60.
- Der Aufbau von Rebflächen sowie von langfristig funktionsfähigen Böschungen/Mauern in Reblagen mit Lößterrassen/Terrassen, die ein Gefälle ab 30 % aufweisen, die zu einem wesentlichen Teil maximal 8 m breit sind oder deren wegemäßige Erschließung unzureichend ist – MC 70, bei Umbepflanzung – MC 71
- Die Umstellung auf Querterrassen – MC 40, bei Umbepflanzung – MC 41.
- Der Aufbau von Rebflächen sowie von langfristig funktionsfähigen Mauern in terrassierten Handarbeitslagen (Mauersteillagen) – MC 80, bei Umbepflanzung – MC 81.
- Die ortsfeste Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen unter Einsatz von druckkompensierenden Tropfschläuchen (keine faltbaren Schläuche oder dünnwandige Tapes), wobei eine Förderung auch bei Einbau in bestehende Rebanlagen möglich ist – MC 90, bei Bodenordnungverfahren – MC 91.
Fördervoraussetzungen
Allgemeines:
- Die Förderung kann nur auf rechtmäßig zu bestockenden Rebflächen innerhalb Baden-Württembergs erfolgen, für welche eine Pflanzgenehmigung vorliegt.
- Für die Förderung gilt eine Mindestgröße der zuwendungsfähigen Fläche von 3 Ar, die auch durch die Bildung einer Bewirtschaftungseinheit aus nebeneinanderliegenden Rebflächen, die ebenfalls zur Umstrukturierung und Umstellung beantragt sind, erreicht werden kann.
Zweckbindungsfrist bei Tröpfchenbewässerungsanlagen:
Geförderte Tröpfchenbewässerungsanlagen unterliegen einer Zweckbindung von 5 Jahren nach der Erstellung und müssen
in dieser Zeit auf der Fläche vorhanden und einsetzbar sein. Findet innerhalb der Zweckbindungsfrist ein Bewirtschafterwechsel statt,
ist die Förderung vom Begünstigten anteilig zurückzuzahlen.
Sanktionen bei der Übererklärung von Flächen:
Wird bei der Vor-Ort-Kontrolle festgestellt, dass die im Auszahlungsantrag beantragten und tatsächlich festgestellten Flächen nicht den Fördervoraussetzungen entsprechend bzw. nicht im beantragten Umfang bepflanzt wurden oder die beantragte Tröpfchenbewässerungsanlage nicht (ortsfest) installiert wurde, erfolgt eine Kürzung und ggf. eine Sanktion gemäß § 30 der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein (Weinförderverordnung-WeinFöGewV) vom 4. November 2023 in der geltenden Fassung:
Die Höhe der Unterstützung wird auf Grundlage der Differenz zwischen der Fläche, die nach Verwaltungskontrollen des Stützungsantrags genehmigt oder anschließend (z.B. im Auszahlungsantrag GA) geändert wurde und der bei Vor-Ort-Kontrollen im Anschluss an die Durchführung ermittelten Fläche, auf der das Vorhaben tatsächlich durchgeführt wurde, berechnet.
- Wenn die Differenz 30 % nicht überschreitet, wird die Förderung auf Grundlage der bei Vor-Ort-Kontrollen im Anschluss an die Durchführung ermittelten Fläche berechnet.
- Wenn die Differenz mehr als 30 %, jedoch höchstens 50 % beträgt, wird die Unterstützung auf Grundlage der bei Vor-Ort-Kontrollen im Anschluss an die Durchführung ermittelten Fläche berechnet und um die festgestellte Differenz gekürzt.
- Beträgt die Differenz mehr als 50 %, wird für das betreffende Vorhaben keine Förderung gewährt.
Art und Höhe der Förderung
Der Förderbetrag ist nach Aufwand gestaffelt und wird als Festbetrag in Abhängigkeit vom Flächenumfang, auf dem die jeweilige Einzelmaßnahme durchgeführt wird, gewährt. Bei der Pflanzung von pilzwiderstandfähigen Rebsorten (PIWIs) erhöht sich der Förderbetrag für die jeweilige Maßnahme.
| Fördersätze AJ 2027 |
|||
| Maßnahmencode (MC) | Mittlere Hangneigung | Bei konventionellen Sorten bis zu |
Bei PIWI-Sorten bis zu |
| 10, 11, 20, 30-35 |
unter 30 % | 10.000 €/ha | 20.000 €/ha |
| 30 bis unter 45 % | 15.000 €/ha | 25.000 €/ha | |
| ab 45 % | 21.000 €/ha | 35.000 €/ha | |
| 50, 51 |
30 bis unter 45 % | 15.000 €/ha | 25.000 €/ha |
| ab 45 % | 21.000 €/ha | 35.000 €/ha | |
| 60 | 10.000 €/ha | 20.000 €/ha | |
| 70, 71 | 21.000 €/ha | 35.000 €/ha | |
|
40, 41 |
21.000 €/ha | 35.000 €/ha | |
| 80, 81 | 35.000 €/ha | 70.000 €/ha | |
| 90, 91 | 1.800 €/ha | 1.800 €/ha | |
Förderausschluss
Flächen, die aus Mitteln des Umstrukturierungs- und Umstellungsprogramms gefördert wurden oder werden, sind in den
zehn auf die Pflanzung folgenden Jahren von der Förderung der Umstrukturierung- und Umstellung von Rebflächen
ausgeschlossen. Die Förderung einer Tröpfchenbewässerungsanlage ist je Fläche nur einmal möglich
und kann nur gewährt werden, wenn auf dieser Fläche bisher keine Tröpfchenbewässerungsanlage installiert ist.
Auf Flächen, die ohne eine erforderliche Genehmigung (siehe Fördervoraussetzungen) mit Reben bepflanzt wurden oder für welche eine erforderliche Genehmigung der zuständigen Behörde bis zum 15. Juli des Jahres nicht vorliegt, ist die Maßnahme nicht förderfähig. Zudem ist eine Förderung auf Grundlage einer Neuanpflanzungsgenehmigung nicht zulässig.
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte den Erläuterungen und Ausfüllhinweisen zum Gemeinsamen Antrag des jeweiligen Jahres, die hier abgerufen werden können.
Antragstellung und Verwendungsnachweis
Die Förderanträge für das Durchführungsjahr 2027 sind bis zum 31. August 2026 in FIONA 2026 zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Rebflächen, für die erst ab 2028 oder zu einem späteren Zeitpunkt Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach einer Brache beantragt werden soll, schon jetzt, wie im Merkblatt zur Antragstellung unter Nummer 3 beschrieben, Ihrer Unteren Landwirtschaftsbehörde vor der Rodung anzeigen sollten.
Der Zahlungsantrag ist in FIONA 2027 über den Gemeinsamen Antrag bis zum 15. Mai 2027 abzuschließen.
Die Verwendungsnachweise in Form von Rechnungen für die Pfropfreben bzw. Materialrechnungen für die Tröpfchenbewässerungsanlagen sowie ggf. vorzulegende Pflanzgenehmigungen (nicht erforderlich beim sog. vereinfachten Verfahren) und Pacht- oder Kaufvereinbarungen sind bis spätestens 15. Juli 2026 über FIONA nachzureichen. Bei der Beantragung der Förderung von Tröpfchenbewässerungsanlagen ist der Rechnung zwingend die Anlage Wasserbezug beizufügen.
Bitte beachten: Die genannten Fristen zur Stellung des Förderantrags und des
Zahlungsantrags sind Ausschlussfristen!
Das Merkblatt zur Antragstellung, eine Erläuterung der förderfähigen Maßnahmen und eine Übersicht über die förderfähigen Rebsorten, eine Anleitung zur Antragstellung sowie alle weiteren Vordrucke sind unter Merkblätter/Informationen/Formulare eingestellt.
Stand: 07/2026
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche am rechten bzw. unteren Bildrand. ![]()