Artikel 49
Auswahl der Vorhaben
(1) Unbeschadet des Artikels 34 Absatz 3 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 legt die Verwaltungsbehörde des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest. Mit den Auswahlkriterien sollen die Gleichbehandlung der Antragsteller, eine bessere Nutzung der Finanzmittel und die Ausrichtung der Maßnahmen im Einklang mit den Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums gewährleistet werden. Bei der Festlegung und Anwendung der Auswahlkriterien wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Größe des Vorhabens berücksichtigt.
(2) Die für die Auswahl der Vorhaben verantwortliche Behörde des Mitgliedstaats stellt – mit Ausnahme der Vorhaben im Rahmen der Artikel 28 bis 31, 33 bis 34 und 36 bis 39 – sicher, dass die Vorhaben anhand der in Absatz 1 genannten Auswahlkriterien im Rahmen eines transparenten und gut dokumentierten Verfahrens ausgewählt werden.
(3) Die Begünstigten können gegebenenfalls im Wege von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen unter Anwendung von wirtschaftlichen und ökologischen Effizienzkriterien ausgewählt werden.
Bedeutung, Zweck und Ziele der Auswahlkriterien
Auswahlkriterien dienen bei der Auswahl der Förderanträge für die Förderung mit ELER-Mitteln der Feinsteuerung. Sie sollen insbesondere die Gleichbehandlung der Antragstellerinnen / Antragsteller sowie eine bessere Nutzung der Finanzmittel im Sinne einer Bestenauslese gewährleisten. Sie müssen transparent, zählbar und kontrollierbar sein.
Es können nur solche Fördervorhaben bewilligt werden, die unter Anwendung von Auswahlkriterien ausgewählt worden sind. Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgt auch in Fällen, in denen das verfügbare Budget ausreichend ist oder größer ist als die Nachfrage nach Fördermitteln.
Förderprogramm |
nächster geplanter Termin der Auswahl |
geplantes Budget |
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Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) |
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Investitionsförderungsprogramm (AFP) |
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Marktstrukturverbesserung |
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Diversifizierung |
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Naturnahe Waldwirtschaft (NWW) |
17.12.2024 |
70.000 € |
Naturparke |
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Voraussetzung für die Einbeziehung der Förderanträge in die Auswahlverfahren ist die rechtzeitige Vorlage der Förderanträge (einschließlich sämtlicher Anlagen) bei den jeweiligen Bewilligungsbehörden.
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