Ziel(e)
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt durch geringere Schnittnutzung und umweltfreundliche Bewirtschaftungstechnik
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
80 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
Antragsberechtigt sind Milcherzeuger. Der Nachweis zur Milcherzeugung muss mit dem Gemeinsamen Antrag (Auszahlungsantrag) fristgerecht eingereicht werden.
Förderfähig sind Grünland- und Ackerfutterflächen, auf denen Heu erzeugt werden kann.
Keine Silagebereitung oder -einsatz im gesamten Unternehmen.
Auflagen/Verpflichtungen:
- Besatz von mind. 0,3 RGV je ha Grünland,
- Besatz von max. 1,7 RGV je ha HFF.
Sonstiges
Eine Mindestmenge an erzeugter Milch muss zum Nachweis der Milcherzeugereigenschaft vermarktet werden. Der Verzicht auf Silagebereitung und -einsatz bezieht sich auf das gesamte Unternehmen, also auch auf Maissilage. Es ist deshalb auch nicht möglich, Silage für die energetische Nutzung in einer Biogasanlage zu bereiten.
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Stand 01/2023