Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) werden die erfolgreichen Vorgängerprogramme MEKA und FAKT I in der GAP-Förderperiode 2023-2027 fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt.
Wichtige Schwerpunkte der Landesregierung insbesondere im Bereich Stärkung der Biodiversität, des Klimaschutzes und des Tierwohls führen zu neuen Fördermaßnahmen. Bewährte Fördermaßnahmen werden ausgebaut.
Tierschutz und eine tiergerechte Haltung von Nutztieren sind wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Daher wird FAKT II ab 2023 um neue Maßnahmen im Bereich der Nutztierhaltung ergänzt, die dem Tierwohl dienen. FAKT II bietet neben weiteren neuen Maßnahmen eine verbesserte Förderung der Grünlandstandorte. Eine stärkere Förderung des Ökologischen Landbaus honoriert dessen besondere Leistungen im Klima- und Ressourcenschutz sowie für den Erhalt der Artenvielfalt.
Rund 40 Prozent der für den nationalen GAP-Strategieplan Deutschlands für Baden-Württemberg vorgesehenen Finanzmittel zur Entwicklung des Ländlichen Raums für den Zeitraum 2023 bis 2027 entfallen auf das Programm FAKT II mit seinen rund 40 Maßnahmen. FAKT II bietet ab 2023 eine Vielzahl von neuen Maßnahmen und weiterentwickelten, bewährten Maßnahmen mit - gegenüber der derzeitigen Förderung - teilweise höheren Ausgleichssätzen an.
Im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Deutschland sollen ab 2023 in FAKT II die nachfolgend dargestellten flächenbezogenen und tierbezogenen Maßnahmen angeboten werden. Ab 2024 wird es auch im Rinderbereich eine neue Maßnahme zur tiergerechten Haltung von Kälbern geben.
Ziel
Das Ziel von FAKT II ist unter anderem der Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft, der Schutz des Klimas und der natürlichen
Ressourcen Wasser, Boden, Luft, der Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität sowie die Förderung der tiergerechten Haltung
von Nutztieren
Mittelherkunft
EU, Bund, Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger
Es gilt u.a.:
Landwirtschaftliche Unternehmen, bei denen die Beteiligung der öffentlichen Hand weniger als 25 % beträgt.
Förderfähige Maßnahmen
FAKT II fördert – nach dem Baukastensystem kombinierbar – folgende Maßnahmen:
A - Umweltbewusstes Betriebsmanagement
B - Erhaltung und Pflege der Kulturlandschaft und besonders geschützter Lebensräume im Grünland
C - Sicherung besonders landschaftspflegender gefährdeter Nutzungen und Tierrassen
E - Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biolog. / biotechn. Maßnahmen
F - Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz
G - Besonders tiergerechte Haltungsverfahren
Fördervoraussetzungen
Es gilt u.a.:
- Maßnahmen müssen für die Dauer von mindestens 5 Jahren durchgeführt werden. Die besonders tiergerechten Haltungsverfahren (G-Maßnahmen) sind einjährig.
- Keine Ausbringung von kommunalem Klärschlamm im gesamten Unternehmen.
- Förderung erfolgt nur auf Flächen in Baden-Württemberg
- Fördervoraussetzungen, Auflagen/Verpflichtungen und ergänzende Hinweise zu FAKT II werden u.a. in der FAKT II-Broschüre (PDF-Dokument) dargestellt.
Art und Höhe der Förderung
Es gilt u.a.
- Jede Maßnahme ist mit einer bestimmten Prämie, in der Regel je Hektar, Tier oder Baum, bewertet. → KURZÜBERSICHT FAKT II-MASSNAHMEN (PDF-Dokument)
- Die Prämienzahlung erfolgt jährlich (im Folgejahr der Antragstellung).
- Mindestbewilligungsbetrag: 250 € im Jahr
Die vollständige Beschreibung der allgemeinen Bedingungen, förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift. |
Ergänzende Information: Die VwV FAKT wird derzeit bearbeitet. Sie wird wird alsbald veröffentlicht und dann hier verlinkt. Ungeachtet dessen können wie bisher Anträge auf Förderung gestellt werden. Informationen zu den Förderprogrammen entnehmen Sie der FAKT-Broschüre bwz. den "Erläuterungen und Ausfühllhinweisen zum Gemeinsamen Antrag 2024" .
Antragstellung
Das Förderantragsverfahren für 2024 beginnt voraussichtlich ab der 51. Kalenderwoche vom 18. Dezember 2023 und läuft bis zum 15. Februar 2024 über FIONA.
Die Antragstellung des Auszahlungsantrags erfolgt bis zum 15. Mai des jeweiligen Jahres mit dem Gemeinsamen Antrag.
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.
Stand: 11/2023