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Förderung von Investitionen im Weinbau

Die Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen im Weinbau“ ist ab dem 15. Juli 2024 wieder möglich.  

Das Förderprogramm „Investitionen im Weinbau“ umfasst die Förderung von „Investitionen im Zusammenhang mit Fusion, Kooperation und umfangreicher Betriebserweiterung“ sowie „Investitionen in Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft und Vermarktung“. Für Vorhaben in beiden Bereichen beträgt der Fördersatz 27 Prozent der förderfähigen Kosten.

Die Antragstellung erfolgt bei dem Regierungspräsidium, in dem der jeweilige Betrieb ansässig ist.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt auf Grundlage der vollständig und bewilligungsfähig eingereichten Anträge und Anlagen bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel.

Anträge zur Erhöhung des bewilligten Förderbetrags sind ausgeschlossen. Änderungsanträge bei den Förderverfahren sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.



Ziele:

  1. Bündelung in der Verarbeitung und Vermarktung
  2. Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen in der Kellerwirtschaft
  3. Umsetzung von Innovationen in Kellerwirtschaft und Vermarktung

Mittelherkunft:

Europäische Union, 1. Säule (EGFL)

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift.

Beratung, Antragstellung und Information:

Regierungspräsidien

 

Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button  am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand: 07/2024

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