Die Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Investitionen im Weinbau“ ist ab dem 15. Juli 2024 wieder möglich.
Das Förderprogramm „Investitionen im Weinbau“ umfasst die Förderung von „Investitionen im Zusammenhang mit Fusion, Kooperation und umfangreicher Betriebserweiterung“ sowie „Investitionen in Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft und Vermarktung“. Für Vorhaben in beiden Bereichen beträgt der Fördersatz 27 Prozent der förderfähigen Kosten.
Die Antragstellung erfolgt bei dem Regierungspräsidium, in dem der jeweilige Betrieb ansässig ist.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt auf Grundlage der vollständig und bewilligungsfähig eingereichten Anträge und Anlagen bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel.
Anträge zur Erhöhung des bewilligten Förderbetrags sind ausgeschlossen. Änderungsanträge bei den Förderverfahren sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Ziele:
- Bündelung in der Verarbeitung und Vermarktung
- Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen in der Kellerwirtschaft
- Umsetzung von Innovationen in Kellerwirtschaft und Vermarktung
Mittelherkunft:
Europäische Union, 1. Säule (EGFL)
Förderschwerpunkt:
Investitionen im Zusammenhang mit Fusion, Kooperation und umfangreicher Betriebserweiterung
Zuwendungsempfänger:
Erzeugerorganisationen, Genossenschaften, Kellereien und Weinbaubetriebe mit Betriebssitz in Baden-Württemberg
Förderfähige Maßnahmen:
Machbarkeitsstudien bei Fusionen und Kooperationen; Erwerb oder Verbesserung/Erneuerung nicht beweglicher Güter; Kauf neuer Maschinen und fest installierter Ausstattungsgegenstände; allgemeine Kosten.
Förderungsausschluss:
Einfache Ersatzinvestitionen, Kosten für Finanzierung, Versicherungsprämien, Kreditbeschaffung, Zinsen, Pachten, Grunderwerb, Umsatzsteuer, Abschreibung, Eigenleistung; Gemeinschaften oder Betriebe, die nach best. Voraussetzungen in Schwierigkeiten sind.
Fördervoraussetzungen:
Investition muss Gesamtleistung des Betriebes verbessern; Vorlage von rechtsgültigen Fusions-/Kooperationsvereinbarungen bzw. Darstellung der umfangreichen Betriebserweiterung. Eine umfangreiche Betriebserweiterung liegt vor, wenn ein Betrieb seine bestockte Rebfläche innerhalb von fünf Jahren um mindestens 10 Hektar und 15 Prozent erhöht. Im Einzelfall kann von diesen Mindestkriterien mit vorheriger Zustimmung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz abgewichen werden; Vorlage der Finanzierungskonzeption; Nachweis der fachlichen Qualifikation; bei Zuwendungsbetrag über 200.000 € Vorlage einer Bewertung des geplanten Vorhabens durch Dritte; Zweckbindungsfrist von fünf Jahren muss eingehalten werden.
Förderung:
Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Mindestinvestitionsvolumen 30.000 €; bis zu 27 % Zuschuss. Bei Machbarkeitsstudien beträgt das Mindestinvest.vol. 5.000 € und der Zuschuss bis zu 40 %;
Die maximale Zuwendung beträgt 1 Mio. € bei Betrieben mit bis zu 200 ha Rebfläche, 2 Mio. € bei Betrieben mit über 200 ha Rebfläche. Abweichungen von dieser Deckelung sind im Einzelfall mit vorheriger Zustimmung des MLR möglich. Große Investitionsvorhaben mit mehr als 3 Mio. € bedürfen der Genehmigung des MLR; Vorhaben müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung begonnen und innerhalb von drei Jahren nach Bewilligung abgeschlossen sein.
Förderschwerpunkt:
Investitionen in Qualität und Innovation in der Kellerwirtschaft und Vermarktung
Zuwendungsempfänger:
Erzeugerorganisationen, Genossenschaften, Kellereien und Weinbaubetriebe mit Betriebssitz in Baden-Württemberg
Förderfähige Maßnahmen:
Kauf neuer Maschinen und Ausstattungsgegenstände. Nebenkosten.
Förderungsausschluss:
Einfache Ersatzinvestitionen, Kosten für Finanzierung, Versicherungsprämien, Kreditbeschaffung, Zinsen, Umsatzsteuer, Abschreibung, Eigenleistung, Investitionen in nicht bewegliche Güter; Gemeinschaften oder Betriebe, die nach best. Voraussetzungen in Schwierigkeiten sind.
Fördervoraussetzungen:
Investition muss Gesamtleistung des Betriebes verbessern; Darstellung der Konzeption einschl. der Bewertung der Maßnahmen ist vorzulegen. Vorlage einer Finanzierungskonzeption; Nachweis der fachlichen Qualifikation; bei Zuwendungsbetrag über 200.000 € Vorlage einer Bewertung des geplanten Vorhabens durch Dritte; Zweckbindungsfrist von fünf Jahren muss eingehalten werden.
Förderung:
Zuwendungen werden als Projektförderung gewährt. Mindestinvestitionsvolumen 30.000 €, bis zu 27 % Zuschuss;
Die maximale Zuwendung beträgt 1 Mio. € bei Betrieben mit bis zu 200 ha Rebfläche, 2 Mio. € bei Betrieben mit über 200 ha Rebfläche. Abweichungen von dieser Deckelung sind im Einzelfall mit vorheriger Zustimmung des MLR möglich. Große Investitionsvorhaben mit mehr als 2 Mio. € bedürfen der Genehmigung des MLR;
Vorhaben müssen innerhalb eines Jahres nach Bewilligung begonnen und innerhalb von drei Jahren nach Bewilligung abgeschlossen sein.
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift.
Beratung, Antragstellung und Information:
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Stand: 07/2024