I. Ziel der Förderung:
Ziel der Förderung von Vorhaben für Frauen im ländlichen Raum ist es zum einen, wohnortnahe Einkommens- und
Beschäftigungsperspektiven zu erschließen, qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern sowie zum anderen die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Außerdem sollen die Vorhaben beispielgebend
für die Region sein oder zur Sicherung und Verbesserung der Daseinsvorsorge durch angemessene lokale Infrastrukturen und
Versorgungseinrichtungen für die ländliche Bevölkerung beitragen. Die ländliche Wirtschaftsstruktur und das
Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum sollen erhalten und gestärkt werden. Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sollen
die fachlichen, hier insbesondere die unternehmerischen und ökologischen, sowie die persönlichen Kompetenzen von Frauen
verbessern.
II. Mittelherkunft:
EU, Baden-Württemberg
III. Fördermodule im Rahmen des Programms:
- Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum
- Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten
IV. Antragstellung:
- Regierungspräsidium Freiburg, Referat 32, Frau Katrin Fackler: katrin.fackler@rpf.bwl.de;
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 34, Frau Dr. Christa Jung; christa.jung@rpk.bwl.de,
- Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 32, Frau Martina Burkhardt; martina.burkhardt@rps.bwl.de,
- Regierungspräsidium Tübingen, Referat 32, Frau Astrid Mauch; Astrid.Mauch@rpt.bwl.de,
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.
Stand 01/2024