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Förderunterlagen Teil F, Extremwetterereignisse

Wichtiger Hinweis:

Ab sofort können Förderanträge für die Maßnahmen nach Nummer 9.8 „Suche und Dokumentation von Borkenkäfer-Befallsherden“ (Borkenkäfermonitoring) sowie nach Nummer 9.7.1.2 „Transport und Lagerung von Schadholz in Nass- und Trockenlager“ (Transporthilfe) bei den unteren Forstbehörden gestellt werden.

Diese Förderungen werden ausschließlich für Privatwaldbetriebe bis 200 Hektar Waldbesitzfläche angeboten. Es werden ausschließlich Maßnahmen aus dem Jahr 2024 gefördert.

Sollte das vorgelegte Antragsvolumen die verfügbaren Fördermittel übersteigen, wird im Rahmen eines Priorisierungsverfahrens eine Rangfolge erstellt, anhand derer die vorliegenden Anträge bewilligt und ausbezahlt werden. Förderanträge, die nicht mit Fördermitteln bedient werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid.

Priorisierungsstichtag 2024:

-   Freitag, 18.10.2024: spätester Antragseingang an der unteren Forstbehörde

Im Rahmen der Priorisierung können nur fristgerecht und vollständig bei der unteren Forstbehörde eingereichte und als bewilligungsfähig geprüfte Anträge berücksichtigt werden.

Außerdem können Anträge nach Nummer 9.10 „Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen“ außer nach Nummer 9.10.1.5 „Bewässerung von Kulturen“ aus allen förderfähigen Waldbesitzarten und –größen gestellt werden. Der Fördertatbestand Bewässerung von Kulturen ist bis auf weiteres nicht zur Förderung freigegeben! 

Die dazu notwendigen Förderanträge sowie sonstige Informationen finden Sie hier im Förderwegweiser.

Übersichten und Informationen

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