Wichtiger Hinweis:
Ab sofort können Förderanträge für die Maßnahmen nach Nummer 9.8 „Suche und Dokumentation von
Borkenkäfer-Befallsherden“ (Borkenkäfermonitoring) sowie nach Nummer 9.7.1.2 „Transport und Lagerung von Schadholz in
Nass- und Trockenlager“ (Transporthilfe) bei den unteren Forstbehörden gestellt werden.
Diese Förderungen werden ausschließlich für Privatwaldbetriebe bis 200 Hektar Waldbesitzfläche angeboten. Es werden
ausschließlich Maßnahmen aus dem Jahr 2024 gefördert.
Sollte das vorgelegte Antragsvolumen die verfügbaren Fördermittel übersteigen, wird im Rahmen eines Priorisierungsverfahrens
eine Rangfolge erstellt, anhand derer die vorliegenden Anträge bewilligt und ausbezahlt werden. Förderanträge, die nicht mit
Fördermitteln bedient werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid.
Priorisierungsstichtag 2024:
- Freitag, 18.10.2024: spätester Antragseingang an der unteren Forstbehörde
Im Rahmen der Priorisierung können nur fristgerecht und vollständig bei der unteren Forstbehörde eingereichte und als
bewilligungsfähig geprüfte Anträge berücksichtigt werden.
Außerdem können Anträge nach Nummer 9.10 „Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen“ außer nach Nummer
9.10.1.5 „Bewässerung von Kulturen“ aus allen förderfähigen Waldbesitzarten und –größen gestellt
werden. Der Fördertatbestand Bewässerung von Kulturen ist bis auf weiteres nicht zur Förderung freigegeben!
Die dazu notwendigen Förderanträge sowie sonstige Informationen finden Sie hier im Förderwegweiser.
Extremwetterereignisse können den Wäldern mit Dürre, Hitze und Schädlingen stark zusetzen. Klimaprognosen zeigen, dass sich solche Situationen in immer engeren Zeiträumen wiederholen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es ein zentrales Ziel, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit langfristig und in vollem Umfang sicherzustellen.
Das Ausmaß der bereits aufgetretenen Schäden verlangt nach innovativen Konzepten im Bereich der Forstlichen Förderung. Deshalb ist es nicht nur ausreichend, die Beseitigung der Schäden zu unterstützen, sondern auch das Entstehen von Folgeschäden auf ein Minimum zu reduzieren und die Wälder durch gezielte Förderanreize wieder rasch mit geeigneten Baumarten in Bestockung zu bringen.
Für die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sollen die Förderangebote zur Beseitigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald eine wirksame, passgenaue und schnell abrufbare Unterstützung sein.
Die Försterinnen und Förster der Landesforstverwaltung an den unteren Forstbehörden beraten Sie gerne, um Sie in dieser Situation bestmöglich zu unterstützen. Übersicht Untere Forstbehörden
Die Förderangebote stehen privaten und kommunalen Waldbesitzenden aus Baden-Württemberg Zur Verfügung. Sollten Kleinprivatwaldbesitzende die Mindestförderbeträge (in der Regel 250 Euro) nicht erreichen, besteht in verschiedenen Maßnahmen die Möglichkeit einer gesammelten Antragstellung, zum Beispiel über einen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet.
Die Förderangebote zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald sind Teil der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)
Verwaltungsvorschrift
Nachhaltige Waldwirtschaft
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung können der Verwaltungsvorschrift entnommen werden.
Ziel:
Ziel der Förderung ist die Bewältigung der durch Extremwetterereignisse, insbesondere Orkane oder Dürre, verursachten Folgen im Wald. Dies soll durch akute Waldschutzmaßnahmen und vorbeugende Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen sowie deren Wiederherstellung erreicht werden, um die Gewährleistung sämtlicher Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit gemäß § 1 LWaldG sicherzustellen.
Mittelherkunft:
Bund, Land Baden-Württemberg.
Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger:
Gefördert werden private und kommunale Waldbesitzende aus Baden-Württemberg ohne Einschränkung hinsichtlich der Waldbesitzgröße. Sollten Kleinprivatwaldbesitzende die Mindestförderbeträge (in der Regel 250 Euro) nicht erreichen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer gesammelten Antragstellung, zum Beispiel über einen Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss. Zuwendungsempfangende bei der Anlage von Holzlagerplätzen können natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet.
Fördermittel
Die verwendeten Fördermittel werden vom Bund sowie dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Für einen überwiegenden Teil der Förderangebote können pauschalierte Fördersätze abgerufen werden. Diese gleichen im Durchschnitt 80 bis 90 % der anfallenden Kosten einer Maßnahme aus.
Es gelten folgende Mindestbewilligungs- und Mindestauszahlungsbeträge. Eingereichte Förderanträge mit einem Volumen unterhalb der genannten Werte werden nicht ausbezahlt.
- private Forstbetriebe bis 200 ha: 250 EUR
- private und körperschaftliche Forstbetriebe bis 500 ha sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: 1.000 EUR
- private und körperschaftliche Forstbetriebe über 500 ha: 2.500 EUR.
Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung
(zum Aufklappen auf das jeweilige Förderangebot klicken)
Derzeit können nur Förderanträge für die Maßnahmen nach Nummer 9.8 „Suche und Dokumentation von
Borkenkäfer-Befallsherden“ (Borkenkäfermonitoring) sowie nach Nummer 9.7.1.2 „Transport und Lagerung von Schadholz in
Nass- und Trockenlager“ (Transporthilfe) bei den unteren Forstbehörden gestellt werden.
Diese Förderungen werden ausschließlich für Privatwaldbetriebe bis 200 Hektar Waldbesitzfläche angeboten. Es werden
ausschließlich Maßnahmen aus dem Jahr 2024 gefördert.
Ausgangspunkt ist die Unterstützung von betroffenen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern bei der Aufarbeitung von Schadholz, das in
direktem Zusammenhang mit Extremwetterereignissen angefallen ist. Dazu zählt insbesondere Trockenheit, Sturm, Schneebruch und
Schädlingsbefall (Borkenkäfer). Zusätzlich stehen weitere Förderangebote für eine waldschutzwirksame Behandlung
der aufgearbeiteten Hölzer zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Förderangeboten finden Sie im Merkblatt
– Aufarbeitung und waldschutzwirksame Bearbeitung von Schadholz
Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie hier
Übersicht zu den Förderangeboten
Förderfähig sind Aufwendungen für die Suche und die Dokumentation von Borkenkäfer-Befallsherden durch geschulte
Personen (Borkenkäfer-Monitoring). Diese Maßnahme kann dabei in Eigenleistung, durch Arbeitsleistungen der Arbeitskräfte der
Zuwendungsempfangenden oder durch Dritte als Dienstleistung erfolgen.
Weitere Informationen zum Förderangebot sowie zur Durchführung des Borkenkäfermonitorings finden Sie im Merkblatt
zur Förderung der Suche und Dokumentation von Borkenkäfer-Befallsherden sowie im Merkblatt
Borkenkäfer-Befallsmonitoring der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg
Ein weiteres Förderangebot steht für die befristete Einstellung von forstfachlich ausgebildetem Personal zur Schulung und Koordination der Unterstützungskräfte sowie zur Kommunikation des Maßnahmenbedarfs zur Verfügung.
Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie hier
Übersicht zu den Förderangeboten
Mit dem Förderpaket zur Wiederbewaldung soll Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gezielt bei der Wiederherstellung stabiler, standortsgerechter und insbesondere klimaanpassungsfähiger Wälder nach extremwetterbedingten Schadereignissen unterstützt werden. Die Förderangebote wurden entsprechend der Inhalte des Praxisleitfadens für die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen im Klimawandel sowie in Anlehnung an die Richtlinie landesweiter Waldentwicklungstypen erstellt. Neben verschiedenen Naturverjüngungsmaßnahmen werden Pflanzmaßnahmen, Maßnahmen der Kultursicherung und der Einsatz von Wuchshüllen bezuschusst.
Weitere Informationen zu den Förderangeboten finden Sie im Merkblatt
zur Förderung der Wiederbewaldung nach Extremwetterereignissen sowie im Merkblatt
zur Förderung der Bewässerung von Kulturen. Einen schnellen Überblick über die Förderangebote bietet ihnen die
weiter unten stehende Übersicht.
Zusätzlich stehen folgende Broschüren und Informationen zu Fragen der
Wiederbewaldung zum Abruf bereit:
Broschüre zur Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen in Baden-Württemberg [Link].
Praxisleitfadens
für die Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen im Klimawandel
Übersicht
zur wärmeklimatische Eignung der Baumarten unter Berücksichtigung des Klimawandels
Richtlinie
landesweiter Waldentwicklungstypen
Herkunftsempfehlungen
für forstliches Vermehrungsgut in Baden-Württemberg.
Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie hier
Übersicht zu den Förderangeboten
Bitte beachten Sie, dass erst nach Bewilligung des Förderantrags oder der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Bewilligungsbehörde mit der Umsetzung der Wiederbewaldungsmaßnahe begonnen werden darf.
Antragsformular und Antragstellung:
Die Unterlagen für die Antragsstellung sowie weitergehende Informationen finden Sie am Ende dieses Abschnitts.
Das Antragsformular muss heruntergeladen und lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden, damit die notwendigen Funktionalitäten zur
Verfügung stehen. Für das Bearbeiten des Antragsformulars wird die Nutzung der aktuellsten Version des Adobe Acrobat Readers
empfohlen.
Zur Unterstützung steht eine Ausfüllhilfe für das Antragsformular bereit.
In der Forstlichen Förderung benötigt jede Antragstellerin und jeder Antragsteller eine Unternehmensnummer. Falls Sie zum
ersten Mal einen Förderantrag stellen, sollte die Unternehmensnummer vorab bei der für Sie zuständigen unteren
Landwirtschaftsbehörde beantragt werden. Die dafür vorgesehenen Formulare sind hier abrufbar.
Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen bei der für Sie zuständigen unteren Forstbehörde ein. Die Zuständigkeit
richtet sich nach der Lage der zur Förderung vorgesehenen Waldfläche bzw. der Herkunft der Schadholzmengen. Übersicht der Unteren Forstbehörden
Antragsunterlagen
Übersichten und Informationen
Die Rechtsgrundlagen, die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.