Imkereiförderung

Ziel:

Das Land gewährt nach der Verwaltungsvorschrift Imkereiförderung Baden-Württemberg Zuwendungen mit dem Ziel, die Imkerei in Baden-Württemberg durch geförderte Schulungen, Investitionen, Maßnahmen der Bienenzucht, Analysen von Bienenzuchterzeugnissen und Forschung zu erhalten und zu verbessern.

Mittelherkunft:

Europäische Union, 1. Säule (EGFL), Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:

  • Landesimkerverbände: Landesverband Badische Imker e.V. und Landesverband Württembergische Imker e.V.
  • Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim,
  • Imkerinnen, Imker und Imkergemeinschaften mit mehr als 30 Bienenvölkern

Förderfähige Maßnahmen:

  • Förderung des imkerlichen Wissens und der Bienenzucht
  • Unterstützung der angewandten Forschung und der Durchführung von Analysen
  • Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

Art und Höhe der Förderung:

  • Je nach Fördertatbestand besteht die Möglichkeit der Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder Vollfinanzierung
  • Anteilfinanzierung zwischen 30 und 75 % der förderfähigen Kosten (Höchstbeträge siehe Verwaltungsvorschrift)

Antragstellung:

  • Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift und den dazugehörigen Merkblättern.
  • Zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Freiburg. 

Sonstiges:

Die Doppelförderung von Maßnahmen mit anderen EU-, Bundes- oder Landesmitteln wird ausgeschlossen.

Für den Bereich der ökologischen Bienenhaltung besteht eine weitere Fördermöglichkeit über das Förderprogramm Stärkung des ökologischen Landbaus



Stand: 07/2024

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