Ziel:
Das Land gewährt nach der Verwaltungsvorschrift Imkereiförderung Baden-Württemberg Zuwendungen mit dem Ziel, die Imkerei in Baden-Württemberg durch geförderte Schulungen, Investitionen, Maßnahmen der Bienenzucht, Analysen von Bienenzuchterzeugnissen und Forschung zu erhalten und zu verbessern.
Mittelherkunft:
Europäische Union, 1. Säule (EGFL), Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger:
- Landesimkerverbände: Landesverband Badische Imker e.V. und Landesverband Württembergische Imker e.V.
- Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim,
- Imkerinnen, Imker und Imkergemeinschaften mit mehr als 30 Bienenvölkern
Förderfähige Maßnahmen:
- Förderung des imkerlichen Wissens und der Bienenzucht
- Unterstützung der angewandten Forschung und der Durchführung von Analysen
- Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Art und Höhe der Förderung:
- Je nach Fördertatbestand besteht die Möglichkeit der Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder Vollfinanzierung
- Anteilfinanzierung zwischen 30 und 75 % der förderfähigen Kosten (Höchstbeträge siehe Verwaltungsvorschrift)
Antragstellung:
- Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift und den dazugehörigen Merkblättern.
- Zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Freiburg.
Sonstiges:
Die Doppelförderung von Maßnahmen mit anderen EU-, Bundes- oder Landesmitteln wird ausgeschlossen.
Für den Bereich der ökologischen Bienenhaltung besteht eine weitere Fördermöglichkeit über das Förderprogramm Stärkung des ökologischen Landbaus
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am
rechten bzw. unteren Bildrand.
Stand: 07/2024