Imkereiförderung
Ziel:
Das Land gewährt nach der Verwaltungsvorschrift Imkereiförderung Baden-Württemberg Zuwendungen mit dem Ziel, die Imkerei in Baden-Württemberg durch geförderte Schulungen, Investitionen, Maßnahmen der Bienenzucht, Analysen von Bienenzuchterzeugnissen und Forschung zu erhalten und zu verbessern.
Mittelherkunft:
Europäische Union, 1. Säule (EGFL), Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger:
- Landesimkerverbände: Landesverband Badische Imker e.V. und Landesverband Württembergische Imker e.V.
- Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim,
- Imkerinnen, Imker und Imkergemeinschaften mit mehr als 30 Bienenvölkern
Förderfähige Maßnahmen:
- Förderung des imkerlichen Wissens und der Bienenzucht
- Unterstützung der angewandten Forschung und der Durchführung von Analysen
- Investitionen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Art und Höhe der Förderung:
- Je nach Fördertatbestand besteht die Möglichkeit der Anteilsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder Vollfinanzierung
- Anteilfinanzierung zwischen 30 und 75 % der förderfähigen Kosten (Höchstbeträge siehe Verwaltungsvorschrift)
Antragstellung:
- Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift und den dazugehörigen Merkblättern.
- Zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Freiburg.
Sonstiges:
Die Doppelförderung von Maßnahmen mit anderen EU-, Bundes- oder Landesmitteln wird ausgeschlossen.
Für den Bereich der ökologischen Bienenhaltung besteht eine weitere Fördermöglichkeit über das Förderprogramm Stärkung des ökologischen Landbaus
Stand: 07/2024
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