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Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im Ländlichen Raum

Was soll erreicht werden?

Ab dem Jahr 2023 startet eine Weiterbildungsoffensive, finanziert mit Mitteln der Europäischen Union. Hierfür sind im Förderzeitraum von 2023 – 2027 insgesamt 9,05 Mio. € vorgesehen. Ziel der Förderung ist es, durch spezifische Weiterbildungsangebote die ökonomischen und ökologischen Kompetenzen der Unternehmerinnen und Unternehmern und Arbeitskräften im Agrarsektor sowie eine zeitgemäße digitale Ausstattung der Bildungseinrichtungen und –träger im Agrarbereich und im ländlichen Raum zu fördern.

Was wird gefördert?

  1. In der Weiterbildungsoffensive werden drei Maßnahmen gefördert:
    Konkrete Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Umfang von mindestens 40 und maximal 120 Unterrichtseinheiten aus den Themenbereichen:  
    • Digitalisierung in der Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau
    • Kooperationen/neue Wirtschaftsmodelle im Agarbereich
    • Einstieg Landwirtschaft
    • Nachhaltige Bewirtschaftung und Biodiversität
    • regionale Landwirtschaft
    • Lieferketten und neue Vermarktungsstrategien
  2. Coaching in Gruppen, das an die unter 1. genannte Weiterbildungsmaßnehmen anschließt oder diese begleitet und zwischen 20 und 25 Unterrichtseinheiten umfasst.
  3. Investitionen in die IT-Ausstattung (nach einer Positivliste) von anerkannten Bildungseinrichtungen und –trägern für Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum.

Wer wird gefördert?

Je nach Maßnahme:

  • Weiterbildungseinrichtungen und -träger von Weiterbildungsmaßnahmen für den ländlichen Raum, einschließlich Zusammenschlüsse, sowie Verbände und Institutionen, deren satzungsgemäßer Zweck allein oder neben anderen die Förderung der ländlichen Weiterbildung umfasst,
  • überbetriebliche Bildungseinrichtungen (nur für IT-Ausstattung), 
  • die mindestens zwei Jahre einschlägige Erfahrung in der Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich oder auf dem Gebiet des gesellschaftlichen Dialogs zwischen Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern nachweisen können und 
  • deren Maßnahamen Wirkung auf die Menschen im ländlichen Raum haben.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?

  • Angebote dienen spezifischen Themen für Unternehmerinnen oder Unternehmer im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Sinne des Artikel 42 AEUV, Mitarbeitende in solchen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher.
  • Erreichung Mindestzahl der teilnehmenden Personen
  • Teilnehmende an Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen haben ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg oder sind für ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg tätig. Wurde die Mindestteilnehmerzahl mit Personen, die diese Voraussetzung erfüllen erreicht, ist die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg haben und nicht für ein landwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg tätig sind, nicht förderschädlich.
  • Teilnehmende an Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen sind Unternehmerinnen oder Unternehmer im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Sinne des Artikel 42 AEUV oder Mitarbeitende in solchen Unternehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher können an Veranstaltungen teilnehmen, wenn diese dem gesellschaftlichen Dialog zwischen Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen.
  • Alle Zuwendungsempfangenden müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.

Der Antragsteller für die geförderte IT-Ausstattung ist von der zuständigen Behörde als Bildungsträger/-einrichtungen anerkannt und die geförderte IT-Ausstattung ist für Weiterbildungen im oder für den ländlichen Raum einzusetzen. Förderfähige Gegenstände sind auf einer Positivliste aufgeführt

Wie wird gefördert?

  • Die Zuwendungen erfolgen als Projektförderung im Wege der Anteils¬finanzierung in Form von Zuschüssen.
  • Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten (inklusive Vor- und Nachbereitungszeiten), die eindeutig der Maßnahme zugeordnet werden können und belegbar sind. Ausgeschlossen von der Förderung sind Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte.
  • Der Fördersatz für Weiterbildung und Coaching beträgt 80% der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Der Fördersatz für Investitionen in die IT-Ausstattung beträgt 65 % der zuwendungsfähigen Kosten. Wartungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wer hilft bei Fragen weiter?

  • Regierungspräsidium Freiburg, Herr Michael Braun, E-Mail: michael.braun@rpf.bwl.de, Telefon: +49 761 208 1264
  • Regierungspräsidium Karlsruhe, Herr Eric Piljak, E-Mail: eric.piljak@rpk.bwl.de, Telefon:  +49 721 926 7832
  • Regierungspräsidium Stuttgart, Frau Michaela Kisling, E-Mail: michaela.kisling@rps.bwl.de, Telefon:  +49 711 904 13101
  • Regierungspräsidium Tübingen, Frau Astrid Mauch, E-Mail:astrid.mauch@rpt.bwl.de, Telefon: +49 7071 757 3688
  • Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (Abteilung Landwirtschaft, Referat 28) weiterbildung@mlr.bwl.de


Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie im Laufe des Jahres 2023 unter dem Button  am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand: 07/2023

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