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Steckbrief Landschaftselemente

Einzelbäume

Beschreibung

  • Bäume, die als Naturdenkmale im Sinne des § 28 des BNatSchG geschützt sind.

Weitere Informationen

  • Teil der Gesamtfläche zu der das LE in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang steht (Grenzt das LE an einen Acker, gehört es zur landwirtschaftlich genutzten Fläche der Ackerparzelle). 2)
  • Dürfen nicht beseitigt werden 1)
  • Ferner ist ein Schnittverbot bei Einzelbäumen im Zeitraum vom 1. März bis 30. September einzuhalten 1) 3)

Rechtsgrundlagen

4) Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 5  und Absatz 3 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)

5) Paragraf 11 Absatz 5 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem vom 19.12.2022 (GAPInVeKoS-V)

6) Paragrafen 28 und 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und Sätze 2 bis 4 des BNatSchG (Schnittverbot)

Stand 02/2024

Das Bild zeigt eine einzeln stehende Eiche auf einer Wiese.
Einzelbaum Eiche
Das Bild zeigt einzeln stehende Weidebäume.
Bäume auf einer Weide
3 Bilder in einer Collage nebeneinander. Auf jedem Bild ist jeweils ein Einzelbaum afu einer Wiese oder auf Ackerland.
Collage: Einzelbäume im Acker und auf Weiden

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