Lesesteinwälle
- Mindestbreite: -
- Mindestlänge: > 5 m
Beschreibung
- Historisch gewachsene Aufschüttungen von Lesesteinen von mehr als 5 Metern Länge.
Weitere Informationen
- Teil der Gesamtfläche zu der das LE in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang steht (Grenzt das LE an einen Acker, gehört es zur landwirtschaftlich genutzten Fläche der Ackerparzelle). 2)
- Dürfen nicht beseitigt werden 1)
Rechtsgrundlagen
1) Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 7 GAP-Konditionalitäten-Verordnung
2) Paragraf 11 Absatz 5 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem vom 19.12.2022 (GAPInVeKoS-V)
Stand 02/2024