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Steckbrief Anderes Landschaftselement

Sträucher und Strauchgruppen (bis 500 m² Größe)

Nicht Konditionalität-relevant

Beschreibung

Sträucher wie z. B. Wacholder, Holunder, Schlehen, Besenginster oder Brombeeren können einzeln oder in Gruppen in der förderfähigen Fläche enthalten sein. Sträucher zeichnen sich durch ihre verholzende Struktur aus und bilden im Gegensatz zu Bäumen keinen Stamm als Hauptachse aus, sondern mehrere Stämme aus bodennahen Knospen.

Einzelsträucher können in der förderfähigen Fläche verbleiben, wenn zwischen den Einzelsträuchern eine geschlossene Grasnarbe vorhanden ist, bei der Gras- und Grünfutterpflanzen überwiegen und die für das Weidevieh von allen Seiten problemlos erreichbar ist, einschließlich überwiegender landwirtschaftlicher Nutzung. Ist dies nicht gegeben, sind die einzelnen Sträucher einschließlich der dazwischenliegenden Flächen als Strauchgruppe zu sehen und als flächenhaftes Einzelelement zu betrachten, welches die maximale Größe von 500 m² nicht überschreiten darf. Hierbei muss die Strauchgruppe überwiegend aus verholzenden Sträuchern bestehen, kann aber auch andere Pflanzentypen wie Hochstauden enthalten. Sind allerdings Bäume enthalten, handelt es sich um ein Feldgehölz.

Sträucher und Strauchgruppen gehören zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen der Fördermaßnahmen, deren Flächen im Gemeinsamen Antrag beantragt werden können.

Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen

LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024

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