Steckbrief Anderes Landschaftselement
Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (kleiner 5 m Länge)
Nicht Konditionalität-relevant
Beschreibung
Zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche gehören Trocken- und Natursteinmauern aus mit Erde oder Lehm verfugten oder nicht verfugten Feld- oder Natursteinen von weniger als 5 Metern Länge, die kein Bestandteil einer Terrasse sind, sowie Lesesteinwälle (Aufschüttungen von Lesesteinen) von weniger als 5 Metern Länge, sofern es sich nicht um geschützte Steinriegel gemäß § 33 Absatz 1 Nr. 6 NatSchG handelt.
Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen.
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024