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Steckbrief Anderes Landschaftselement

Trocken- und Natursteinmauern, Lesesteinwälle (kleiner 5 m Länge)

Nicht Konditionalität-relevant

Beschreibung

Zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche gehören Trocken- und Natursteinmauern aus mit Erde oder Lehm verfugten oder nicht verfugten Feld- oder Natursteinen von weniger als 5 Metern Länge, die kein Bestandteil einer Terrasse sind, sowie Lesesteinwälle (Aufschüttungen von Lesesteinen) von weniger als 5 Metern Länge, sofern es sich nicht um geschützte Steinriegel gemäß § 33 Absatz 1 Nr. 6 NatSchG handelt. 

Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen.

LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024

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