Neuerungen in der ersten Version FIONA 2024 gegenüber FIONA 2023 können Sie auf der Statusinformationsseite unter "Neues in FIONA" abrufen.
Bekannte Fehler:
- Das Flächenverzeichnis in der Dokumentenablage wird nach der Urladung und nach dem Einreichen in dieser Version leer ausgegeben. Der Fehler wird so schnell wie möglich behoben.
- Hofübernahmen sind in dieser Version noch nicht umgesetzt. D.h. Hofübernehmer erhalten beim Daten holen noch nicht die Flächen des Hofübergebers aus dem Jahr 2023.
- Die Berechnung des RGV Besatz pro Hektar bei ÖR-4 ist in aktueller Version nicht korrekt.
- Die Auswahl für GLÖZ 8 für 2024 steht im FLV in dieser Version noch nicht bereit.
- Bei den Allgemeinen Angabe im Abschnitt A11 lässt sich das Feld nicht speichern. Daher bleibt der Fehler A-59
stehen und Antragstellende, die folgende Maßnahmen beantragen, können derzeit Ihren Antrag noch nicht
einreichen:
- FAKT II E1.2 „Begrünungsmischungen im Acker-/Gartenbau“
- FAKT II E7 „Anlage von „Blüh-, Brut- und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)“
- FAKT II E8 „Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen“
- FAKT II E13.2 „Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide“
- FAKT II E14 „Extensive Biomassepflanzen: Mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischungen“
- FAKT II E15 „Extensive Biomassepflanzen: Streifenanbau aus mehrjährigen Biomassepflanzen und Wildpflanzenmischungen“
- LPR-A geförderte Blühflächen
- ÖR1b/1c geförderte Blühstreifen/-flächen
- Bei Beantragung von ES 1 "Einkommensgrundstützung" und Aktiver Betriebsinhaber Abschnitt AA2 Zeile 02 kann der Fehler ES-1 nicht behoben werden und das Einreichen eines Antrags ist dann nicht möglich.