Die Fehlerprüfung 22-11 (GLÖZ 8-Kennzeichen und ÖR1a-Kennzeichen auf einer Fläche) wurde ausgeschaltet, da aktuell weitere Änderungen bezüglich der Konditionalität diskutiert werden und die Aussetzung von GLÖZ 8 für das Antragsjahr 2024 nicht ausgeschlossen werden kann. Da mit einer Entscheidung zur Aussetzung von GLÖZ 8 nicht vor dem Sommer zu rechnen ist, wird so ermöglicht, eine für GLÖZ 8 Fläche vorgesehene Fläche bereits jetzt für ÖR1a zu kennzeichnen (sofern sie alle Fördervoraussetzungen für ÖR1a erfüllt).
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