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GAP-Strategieplan - Direktzahlungen 1. Säule

Informationen zu den Direktzahlungen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ab dem Jahr 2023 gibt es im Bereich der 1. Säule folgende Interventionen mit dem primären Ziel der Einkommensstützung sowie sieben Öko-Regelungen. 

Überblick über die Maßnahmen im Bereich der 1. Säule (ohne Sektorprogramme)

Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit

Zur Stärkung der Resilienz der landwirtschaftlichen Betriebe und Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen wird die Einkommensgrundstützung gewährt. Diese ist im Zeitablauf wegen der zunehmenden Umschichtung in die 2. Säule leicht rückläufig (der vorgesehene Betrag sinkt voraussichtlich von rd. 158 EUR/ha in 2023 auf rd. 149 EUR/ha in 2026). 

Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit

Zwölf Prozent der Mittel für Direktzahlungen (korrigierte nationale Obergrenze nach Umschichtung in die 2. Säule) werden zur Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe eingesetzt. 

Für bis zu 60 ha je Antragsteller wird eine höhere Förderung, die Umverteilungseinkommensstützung ausgezahlt: Für die ersten 40 ha beträgt die vorgesehene Prämie in 2023 rd. 69 EUR/ha (absinkend bis 2026 auf 65 EUR/ha) und für weitere 20 ha 41 EUR/ha (absinkend bis 2026 auf 39 EUR/ha).

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte

Rd. 147 Mio. Euro/Jahr (ca. 3 Prozent der Direktzahlungsmittel), werden als Top-up bei den Direktzahlungen für die Förderung von Junglandwirtinnen und Junglandwirten (bis 40 Jahre bei erster Antragstellung) eingesetzt. Maximal 120 ha je Betrieb können für diese Zusatzförderung für maximal fünf Jahre berücksichtigt werden. Die vorgesehene jährliche Zahlung beträgt rd. 134 EUR/ha und Jahr. Hinzu kommen Förderungen in der 2. Säule (s. u.). 

Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rindfleisch (Mutterkühe)

Für die Haltung von Mutterkühen in Betrieben ohne Milchproduktion wird ein Budget von etwa einem Prozent der korrigierten Obergrenze der Direktzahlungen als gekoppelte Zahlung vorgesehen. Die vorgesehene Zahlung beläuft sich in 2023 auf rd. 77 Euro/Tier und ist im Zeitablauf wegen der steigenden Umschichtung in die 2. Säule leicht rückläufig.

Gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch (Mutterschafe und -ziegen)

Für die Haltung von Mutterschafen und -ziegen wird ein Budget von etwa einem Prozent der korrigierten Obergrenze der Direktzahlungen als gekoppelte Zahlung vorgesehen. Die vorgesehene Zahlung beläuft sich in 2023 auf rd. 34 Euro/Tier und ist im Zeitablauf wegen der steigenden Umschichtung in die 2. Säule leicht rückläufig. 

(Quelle BMEL Zusammenfassung zum GAP-Strategieplan 2023-2027)

Tabelle 1: Überblick über Direktzahlungen im GAP-Strategieplan Deutschland (Quelle: BMEL)

Bezeichnung

%-Anteil

an DZ

Fördervolumen

2023-2027

Förderprämie             
Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit („Basisprämie“) 12,8 Mrd. €

2023: ca. 158 €/ha

2027: ca. 149 €/ha

Ergänzende Umverteilungseinkommens- stützung für Nachhaltigkeit („Umverteilungsprämie“) 

12 2,6 Mrd. €

2023:

Hektar 1- 40: ca. 69 €/ha

Hektar 41 – 60: ca. 41 €/ha


Bis 2027:

Hektar 1- 40: ca. 65 €/ha

Hektar 41 – 60: ca. 39 €/ha

Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte (bis 40 Jahre bei Antragsstellung, max. 5 Jahre) 3
ca. 737 Mio. €

bis 120 ha:

134 €/ha

Gekoppelte Einkommensstützung für die Sektoren Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch  2
429 Mio. €

Mutterkühe: 

77 €/Tier

Mutterschafe und 

-ziegen: 

34 €/Tier

Öko-Regelungen

Die Öko-Regelungen sind ein neues Instrument im Rahmen der Direktzahlungen der 1. Säule, mit dem zusätzliche Beiträge zu Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsschutz honoriert werden können. Die Öko-Regelungen sind einjährig. Grundsätzlich gehen ihre Anforderungen über die Anforderungen der Konditionalität hinaus. 

Deutschland bietet ab 2023 sieben Öko-Regelungen an. 
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Öko-Regelungen

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