Was soll erreicht werden?
Landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg verfügen über sehr unterschiedliche Strukturen und Produktionsbedingungen. Die Förderung vielfältiger Beratungsangebote soll die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Entscheidungsfindung und Betriebsführung unterstützen, um Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu erreichen und zu erhalten. Die Beratung unterstützt damit den Wissenstransfer und die Innovation im landwirtschaftlichen Sektor.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen aus einem Katalog von Beratungsmodulen in den Bereichen
• Unternehmen & Einkommenskombinationen
• Ackerbau
• Sonderkulturen
• Ökolandbau
• Tierhaltung
• Tierwohl & Tiergesundheit
• Biodiversität, Klimaschutz & Nachhaltigkeit.
Wer wird gefördert?
Beratungsorganisationen, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgewählt und mit dem Land einen Rahmenvertrag abgeschlossen
haben.
(Eine aktuelle Übersicht der ausgewählten Beratungsorganisationen finden Sie hier.)
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?
- Zuschlag im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens und gültiger Rahmenvertrag mit dem Land
- Einbindung der Beratungsorganisation in die Organisationsstruktur des Systems für Wissen und Innovation in der Landwirtschaft (AKIS) bzw. Teilnahme an AKIS
- Mindestqualifikation und regelmäßige Fortbildung der Beratungskräfte
- Durchführung eines Beratungsmoduls aus dem veröffentlichten Katalog
- Durchführung einer neutralen Beratung durch zugelassene Beratungskräfte
- Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmerinnen und Unternehmern mit Sitz in Baden-Württemberg
Wie wird gefördert?
- Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen
- Fördersatz von 70 % bzw. 85 % der förderfähigen
Kosten
- Förderhöchstbetrag pro Beratungsmodul: 1.500 €
- Obergrenze von 4 förderfähigen Beratungsmodulen pro landwirtschaftliches Unternehmen und Jahr
- Sofern Gegenstand der Beratung nicht die Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I AEUV und / oder der Handel mit diesen ist, stellt die Förderung eine De-minimis-Beihilfe für das beratene Unternehmen dar.
Wer hilft bei Fragen weiter?
Regierungspräsidium Karlsruhe (beratungsmodule@rpk.bwl.de)
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.
Stand 08/2024