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Sektorprogramm Obst und Gemüse - Förderung von Erzeugerorganisationen

Ziele:

  • Förderung der Marktausrichtung des Obst- und Gemüsesektors
  • Erhöhung der Angebotskonzentration und Verbesserung der Wettbewerbsposition der Obst- und Gemüseerzeuger
  • Optimierung der Produktionskosten und Effizienzsteigerung in Produktion und Vermarktung
  • Erhaltung und Steigerung der Produktqualität
  • Verringerung von krisenbedingten Einkommensschwankungen der Obst-  und Gemüseerzeuger
  • Ressourcenschonende Erzeugung und Vermarktung

Mittelherkunft:

  • EU

Zuwendungsempfänger:

  • Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse, die entsprechend der gültigen EU Verordnung vom Regierungspräsidium Freiburg, als zuständige Stelle, anerkannt wurden.

Förderfähige Maßnahmen:

Die Förderung erfolgt über mehrjährige operationelle Programme. In diesen legt die Erzeugerorganisation fest, welche Ziele mit dem operationellen Programm erreicht werden sollen und wählt passend dazu verschiedene Interventionen, die über das Operationelle Programm gefördert werden sollen aus. Die Interventionen können aus den folgenden Bereichen stammen:

  • Absatzförderung und Kommunikation
  • Beratungsdienste und technische Hilfe
  • Ernteversicherung
  • Forschungs- und Versuchsvorhaben,
  • Investitionen z. B. in Maschinen, Gewächshäuser, Kühl- und Lagerhallen
  • Umwelt und Forschung
  • Qualitätsregelungen
  • Ökologische/biologische oder integrierte Erzeugung

Einen wichtigen Bestandteil stellen Interventionen in den Bereichen Umwelt und Forschung dar. So müssen im operationellen Programm mindestens 2 % der Ausgaben für Forschungsmaßnahmen sowie mindestens 15 % der Ausgaben für Umweltmaßnahmen verwendet werden. Zu letzteren gehören z.B. Interventionen zur Förderung, Entwicklung und Umsetzung von umweltverträglichen Erzeugungsmethoden und ‑techniken und Interventionen zu schädlings- und krankheitsresistenten Erzeugungsverfahren, die über die im Unionsrecht und im nationalen Recht vorgesehenen Mindestanforderungen hinausgehen.

Fördervoraussetzungen:

  • Anerkennung der Erzeugerorganisation durch die zuständige Stelle (Regierungspräsidium Freiburg).
  • Erfüllung der Anerkennungskriterien nach Art. 152 bis Art. 154 und Art. 160 VO (EU) Nr. 1308/2013), nach Abschnitt 2 der Del. VO (EU) 2017/891, und nach Abschnitt 2 der Obst-Gemüse-Erzeugerdurchführungsverordnung. Diese sind u.a.: 
    • Mindestgröße: 15 Erzeuger mit 5 Mio. € Umsatz oder 10.000 t Erzeugung. Wird ausschließlich Gemüse oder Ware für die Verarbeitung erzeugt, ist die Mindestmitgliederzahl in Baden-Württemberg auf zehn heruntergesetzt. 
    • Bereitstellung des erforderlichen Personals und der erforderlichen Infrastruktur
    • Bündelung des Angebots durch die Erzeugerorganisation. Die Mitglieder der Erzeugerorganisation sind verpflichtet die produzierte Ware bei der Erzeugerorganisation anzudienen und gemeinsam über die Erzeugerorganisation oder einen von dieser beauftragten Dritten zu vermarkten. Ein gewisser Umsatz in der Direktvermarktung an Endverbraucher wäre zulässig.
    • Erzeugerorganisation wird nach den Grundsätzen der demokratischen Kontrolle geführt.
  • Die Anerkennung kann auf bestimmte Erzeugnisse oder Erzeugniskategorien beschränkt werden.
  • Einrichtung eines Betriebsfonds zur Finanzierung eines operationellen Programms.
  • Durchführung der, im operationellen Programm von der zuständigen Behörde, genehmigten Aktionen.

Art und Höhe der Förderung:

  • EU-Beihilfe beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. 
    In bestimmten Fällen kann die Beihilfe angehoben werden (vgl. VO (EU) 2021/2115 Artikel 52 Absatz 3 bis 6)
  • Es gilt eine Beihilfe-Obergrenze von 4,1 Prozent des „Wertes der vermarkteten Erzeugung“ einer Erzeugerorganisation. 
    In bestimmten Fällen kann die Obergrenze angehoben werden (vgl. VO (EU) 2021/2115 Artikel 52 Absatz 2)
  • Die Beihilfe wird im Rahmen von mehrjährigen Operationellen Programmen gewährt. Die Operationellen Programme müssen beantragt und von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Nach der Genehmigung erfolgt die Umsetzung der Programme in Jahrestranchen. Diese werden mit Zahlungsanträgen für die einzelnen Jahre beantragt und genehmigt.

Antragstellung und zuständige Behörde:

Formgebundene Anträge auf Anerkennung als Erzeugerorganisation bzw. als Vereinigung sowie auf Genehmigung eines operationellen Programms  sind einzureichen beim Regierungspräsidium Freiburg (zuständige Behörde):

Regierungspräsidium Freiburg
Referat 34 – Markt und Ernährung, Futtermittelüberwachung
79095 Freiburg i. Br.
Telefon: 0761 208-0
Telefax: 0761 208-391280
E-Mail: abteilung3@rpf.bwl.de




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Stand: Juli 2024

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