Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und Gemeinschaftswälder

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Ziel der Förderung:

Ziel ist die Gewährleistung einer flächendeckenden nachhaltigen Waldbewirtschaftung zur Sicherung aller Waldfunktionen, insbesondere zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel und zum Erhalt und Ausbau des Kohlenstoffdioxid-Minderungspotentials sowie zur besonderen Berücksichtigung von Anliegen des Biodiversitäts- und Bodenschutzes durch Selbsthilfeeinrichtungen der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Dazu sollen struktureller Nachteile, insbesondere aus Kleinflächigkeit und Besitzzersplitterung, durch überbetriebliche Zusammenarbeit im Rahmen forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und durch die Neugründung und Erweiterung von Gemeinschaftswäldern überwunden werden Die Förderung dient dazu, ein eigenständiges und professionelles Tätigwerden der Zusammenschlüsse besonders unter Einbindung des Kleinprivatwaldes zu entwickeln. Durch die Zusammenarbeit können die Mitglieder gemeinsame Vorteile erzielen, Kosten reduzieren und ihre wirtschaftliche, ökologische und soziale Tragfähigkeit verbessern.

Die Förderung soll außerdem forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse unterstützen, gemeinschaftliche Anträge oder Sammelanträge für mehrere Waldbesitzende stellen zu können. So sollen mehr Maßnahmen umgesetzt werden, die eine ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung, besonders im Kleinprivatwald, gewährleisten. Dabei geht es vor allem um Maßnahmen, die den Wald gegen die Folgen des Klimawandels stabilisieren und Katastrophenschäden verhindern oder beseitigen.
Ein weiteres Ziel der Förderung ist es, Kleinprivatwaldbesitzenden zu helfen, Gemeinschaftswälder zu gründen oder sich bestehenden Gemeinschaftswäldern anzuschließen.

Mittelherkunft:

Bund, Land Baden-Württemberg

Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger sind Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des § 15 Bundeswaldgesetzes sowie Gemeinschaftswälder und deren Träger.

Förderfähige Maßnahmen:

  • Professionalisierung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen durch die Erstellung eines Geschäftsplans und der Anstellung von forstfachlich ausgebildetem Personal
  • Koordinierung von Waldpflegeverträgen
  • Mitgliederinformation und –Aktivierung
  • Überbetriebliche Zusammenfassung des Holzangebots und Koordinierung des Holzabsatzes
  • Antragsmanagement durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Neugründung und Erweiterung von Gemeinschaftswäldern

Fördervoraussetzungen:

Bei der erstmaligen Beantragung der Maßnahme „Professionalisierung“ muss ein Geschäftsplan vorliegen, der erkennen lässt,

–        dass der forstwirtschaftliche Zusammenschluss die wirtschaftliche, selbstständige Existenzfähigkeit erreicht oder erreichen wird und

–        dass der Körperschafts- und Privatwaldanteil des forstwirtschaftlichen Zusammenschlusses so strukturiert ist, dass hierdurch die Möglichkeit besteht, in der Besitzgröße liegende Strukturmängel nach § 16 BWaldG zu überwinden.

Gutachterliche Beurteilungskriterien sind dabei Mindestfläche in Abhängigkeit von Ertragsniveau, Baumarten- und Altersklassenausstattung, Nutzungspotential und Nutzungsgrad, Eigentümerstruktur und Organisationsgrad.

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung wird zur Projektförderung je nach Art der Förderung in Form von Zuschüssen als Festbetragsfinanzierung oder als Anteilsfinanzierung gewährt.

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift zur Förderung Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (Die Förderung der Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse wird derzeit in eine eigenständige Verwaltungsvorschrift überführt. Diese befindet sich derzeit noch im Abstimmungsprozess und wird voraussichtlich im Herbst 2026 veröffentlicht. Die Antragstellung wird nach der Sommerpause starten. Entsprechende Antragsformulare werden dann hier veröffentlicht werden.)
 

Antragsformular und Antragstellung:

Das Antragsformular muss heruntergeladen und lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden, damit die Funktionalitäten vollumfänglich genutzt werden können. Für das Bearbeiten des Antragsformulars empfiehlt sich der Adobe Acrobat Reader.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich gern an Ihre zuständige untere Forstbehörde.

Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche am rechten bzw. unteren Bildrand. Icon als Hinweis für weitere Informationen an den seitlichen Buttons

Stand: 17.07.2026