Zur Abmilderung von Schäden, die unmittelbar durch das Frostereignis in der zweiten Aprilhälfte 2024 im Obst- und Weinbaubausektor verursacht wurden, stellt die Europäische Kommission Deutschland eine Unionsbeihilfe zur Verfügung. Die nach Maßgabe der VwV Frostbeihilfe gewährte Unionsbeihilfe soll die in Baden-Württemberg am stärksten betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen in den Sektoren Obst- und Weinbau für die wirtschaftlichen Einbußen entschädigen und das Krisenmanagement unterstützen.
Informationen zur Berechtigung und zum Verfahren entnehmen Sie dem "Merkblatt
Frostbeihilfe 2024".
Dokumente und Formulare zum Herunterladen
Stand: 12/2024