Stärkung des ökologischen Landbaus

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Ziel:

Einführung von umweltschonenden landwirtschaftlichen Produktionsmethoden und deren Beibehaltung zu sichern.

Mittelherkunft:

Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:

Gefördert wird als Erstempfänger der Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.V. (LVEO), Bopserstraße 17, 70180 Stuttgart zur Weiterleitung an die Letztempfangenden:

  • natürliche oder juristische Personen, die als Unternehmen in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg bewirtschaften oder Bienenvölker in Baden-Württemberg halten, oder beides 
  • Unternehmergruppen nach Artikel 36 der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848, sofern sie als Unternehmen im Agrarsektor oder in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und sich aus Mitgliedern zusammensetzen, die landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg bewirtschaften oder Bienenvölker in Baden-Württemberg halten, oder beides.

Förderfähige Maßnahmen:

Durch die Verwaltungsvorschrift werden nur Aufwendungen gefördert, die im Zusammenhang mit den nach der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 vorgesehenen Kontrollen entstehen.

Fördervoraussetzungen:

  • Die Bestimmungen über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel müssen in jedem Fall eingehalten werden. Der Nachweis ist durch eine schriftliche Bescheinigung der Kontrollstelle zu erbringen, die den Betrieb entsprechend den Vorschriften zum Kontrollverfahren kontrolliert.
  • Ganzjährige Kontrollverträge, also vom 1. Januar bis 31. Dezember des entsprechenden Jahres.
  • Keine gleichzeitige Förderung nach dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) - Maßnahme D2 "Ökolandbau"

Art und Höhe der Förderung:

  • Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt und beträgt
    • für Acker- und Grünlandflächen 50 Euro je Hektar und Jahr,
    • für Gartenbau-, Obstbau-, Weinbau- und Gemüsebauflächen sowie für Streuobstflächen 150 Euro je Hektar und Jahr,
    • Erzeugerinnen und Erzeuger mit ökologischer Bienenhaltung erhalten 7,50 Euro je Bienenvolk und Jahr.
  • Je natürliche oder juristische Person können mindestens 50 Euro und höchstens 275 Euro bewilligt werden.
  • Je Gruppe können mindestens 50 Euro und
    • höchstens 200 Euro pro Mitglied, das landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg bewirtschaftet oder Bienen in Baden-Württemberg hält, für Gruppen mit bis zu 50 Mitgliedern oder
    • höchstens 150 Euro pro Mitglied, das landwirtschaftliche Flächen in Baden-Württemberg bewirtschaftet oder Bienen in Baden-Württemberg hält, für Gruppen mit mehr als 50 Mitgliedern
  • Förderdauer max. bis Ende 2032 (Diese Richtlinie tritt mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.) Vorbehaltlich der Freistellung durch die EU-Kommission.

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen zur Stärkung des ökologischen Landbaus.

Weitere Informationen / Merkblätter/ Formulare - Seite wird derzeit überarbeitet

Antragstellung:

Beim Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e.v. (LVEO) bis 15. September des Jahres mit dem Antragsformular und der Bescheinigung der Kontrollstelle.

Stand: 12/2025