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Steckbrief Anderes Landschaftselement

Einzelbäume

Nicht Konditionalität-relevant

Beschreibung

Einzelbäume, auch wenn sie abgestorben sind (keine Obstbäume oder Streuobstbäume), gehören zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen der Fördermaßnahmen, deren Flächen im Gemeinsamen Antrag beantragt werden können. Dies umfasst auch Baumreihen, die nicht die Bedingungen des Konditionalitäten-Landschaftselement Typs „Baumreihe“ entsprechen. Die landwirtschaftlichen Tätigkeiten bzw. der Anbau beabsichtigter Kulturen muss unter vergleichbaren Bedingungen möglich sein wie bei nicht baumbestandenen Schlägen in demselben Gebiet.

Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen. Je Baum wird hierfür eine Fläche von 10 m² angerechnet. Sofern sich keine weiteren anderen Landschaftselemente auf der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages befinden darf damit eine Bestandsdichte von 250 Bäumen je Hektar nicht überschritten werden.

LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024

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