Steckbrief Anderes Landschaftselement
Feldgehölze (kleiner 50 m² Größe)
Nicht Konditionalität-relevant
Beschreibung
Feldgehölze sind überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Flächen, für die eine Beihilfe zur Aufforstung oder eine Aufforstungsprämie gewährt worden ist, gelten nicht als Feldgehölze.
Feldgehölze mit einer Fläche kleiner als 50 m² gehören zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen der Fördermaßnahmen, deren Flächen im Gemeinsamen Antrag beantragt werden können.
Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen.
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024