Steckbrief Anderes Landschaftselement
Gräben
Nicht Konditionalität-relevant
Beschreibung
Gräben sind unbefestigte, nicht ganzjährig Wasser führende, auf überwiegender Länge linienhafte Elemente
(Bachläufe sind keine Gräben). Befestigte Abschnitte von Gräben wie z.B. Überfahrungen zählen nicht zur
landwirtschaftlichen Fläche und unterbrechen das Einzelelement.
Gräben entlang von Straßen/Wegen sind Bestandteil des Straßen-/Wegenetzes und können deshalb nicht als Graben in die
förderfähige Fläche einbezogen werden.
Gräben gehören unabhängig von ihrer Breite zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen der Fördermaßnahmen, deren Flächen im Gemeinsamen Antrag beantragt werden können.
Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen.
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024