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Steckbrief Landschaftselement

Hecken und Knicks

  • Mindestlänge: ≥ 10 m
  • Maximalbreite: Ø 15 m

Beschreibung

Lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind und eine Mindestlänge von 10 Metern sowie eine Durchschnittsbreite von bis zu 15 Metern haben. Vorhandene kleinere unbefestigte Unterbrechungen ändern nichts an dieser Einordnung, sofern die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind. 1)

  • Teil der Gesamtfläche zu der das LE in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang steht (Grenzt das LE an einen Acker, gehört es zur landwirtschaftlich genutzten Fläche der Ackerparzelle). 2)
  • Dürfen nicht beseitigt werden 1)
  • Ferner ist ein Schnittverbot bei Hecken und Knicks im Zeitraum vom 1. März bis 30. September einzuhalten. 1) 3)
  • In der Regel aus Sträuchern und Bäumen oder nur aus Sträuchern bestehend. In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen weisen Hecken eine sehr unterschiedliche Artenzusammensetzung auf, das heißt insbesondere, dass das Verhältnis zwischen Bäumen und Sträuchern in weiten Bereichen schwanken kann. Bei Feldgehölzen handelt es sich im Unterschied zur Hecke um flächige Gehölzbestände, die keine lineare Struktur aufweisen.

Rechtsgrundlagen

1) Paragraf 23 Absatz 1 Ziffer 1 und Absatz 3 GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV)

2) Paragraf 11 Absatz 5 Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem vom 19.12.2022 (GAPInVeKoS-V)

3) Paragraf 39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und Sätze 2 bis 4 des BNatSchG (Schnittverbot)

Stand 02/2024

Das Bild zeigt Feldhecken am Rand von Ackerland
Feldhecken
Das Bild zeigt verschiedene Größen und Formen von Feldhecken in der Kulturlandschaft
Feldhecken - Haiterbach
Das Bild zeigt eine Feldhecke am Rand einer Wiese
Hecke

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