Steckbrief Anderes Landschaftselement
Hecken (kleiner 10 m Länge)
Nicht Konditionalität-relevant
Beschreibung
Lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind und eine Länge kleiner als 10 Meter haben.
Hecken gehören mit einer Länge kleiner als 10 m zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen der Fördermaßnahmen, deren Flächen im Gemeinsamen Antrag beantragt werden können.
Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen.
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024