Navigation überspringen

Steckbrief Anderes Landschaftselement

Hecken (kleiner 10 m Länge)

Nicht Konditionalität-relevant

Beschreibung

Lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind und eine Länge kleiner als 10 Meter haben.

Hecken gehören mit einer Länge kleiner als 10 m zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen der Fördermaßnahmen, deren Flächen im Gemeinsamen Antrag beantragt werden können.

Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen

LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung