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Steckbrief Anderes Landschaftselement

Hochstaudenfluren (bis 500 m² Größe)

Nicht Konditionalität-relevant

Beschreibung

Hochstaudenfluren sind mit überwiegend mehrjährigen krautartigen Pflanzen bestandene Flächen innerhalb oder am Rand des Schlages, auf denen z. B. Brennnessel, Mädesüß, Blutweiderich, Sumpfziest, Rohrglanzgras, Kohldistel, Kanadische Goldrute, Acker-Kratzdistel, Großblättriger und Krauser Ampfer, Große Klette, Rainfarn oder Staudenknöterich überwiegen. Ebenfalls wie Hochstaudenfluren bewertet werden Flächen mit Adlerfarn, wenn Gras- und Grünfutterpflanzen nicht mehr überwiegen.

Krautartige Pflanzen unterscheiden sich von Sukzession oder gehölzartigen Strukturen darin, dass sie keine verholzenden Stämme ausbilden und nach der Blüte (ggf. auch erst nach mehr als 1 Jahr) oberirdisch absterben. Flächen, die Sukzessionselemente z. B. in Form von mehrjährigen Schösslingen/gehölzartigen Strukturen überwiegend enthalten, sind keine Hochstaudenfluren.

Hochstaudenfluren gehören bis zu einer Größe von 500 m² je flächenhaftem Einzelelement zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen der Fördermaßnahmen, deren Flächen im Gemeinsamen Antrag beantragt werden können.

Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen.

LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024

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