Konditionalität-/Cross Compliance-Arbeitshilfen

Konditionalität-/Cross Compliance-Arbeitshilfen

Einführung der Konditionalität

Die Konditionalität wurde zur GAP-Förderperiode 2023 bis 2027 eingeführt. Die Vorschriften zur Konditionalität gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2115 (GAP-Strategieplan-Verordnung) enthalten Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) sowie Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ). Diese Grundbedingungen muss jeder Betrieb einhalten, der Direktzahlungen oder flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raumes beantragt.

Hinweise zu Cross Compliance 

Betriebe, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2024 Zahlungen aufgrund der Förderung der Maßnahme der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 erhalten haben und sofern diese Förderung bis zum Antragsjahr 2023 beantragt wurde, sind aufgrund der Bestimmungen in Artikel 104 der Verordnung (EU) 2021/2116 verpflichtet, in den drei auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahren die anderweitigen Verpflichtungen nach Cross Compliance einzuhalten, die in der Infobroschüre für das Jahr 2022 dargelegt sind.  

Informationen, Arbeitshilfen und weiterführende Links

Stand 01/2026