Ziel(e)
Eine extensive Nutzung des Grünlands mittels Verzicht der Ausbringung von mineralischen und organischen Stickstoffdüngern sowie den Verzicht auf den flächigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- fördert die Entwicklung einer standortangepassten, vielfältigen Grasnarbe,
- steigert den Wert des Grünlands als Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Tiere,
- vermindert das Eintragsrisiko von Nährstoffen und Pflanzenschutzmittel in Gewässer und benachbarte Biotope,
senkt den Ausstoß klimaschädlicher Gase durch verminderten Stickstoff-Input sowie durch Förderung des Humuserhalts und damit der CO2-Senkenfunktion der Böden hilft, dass traditionelle Formen der Grünlandnutzung durch Nutztiere erhalten bleiben.
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
150 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
- Keine Ausbringung von mineralischen und organischen Stickstoffdüngern auf den in die Förderung einbezogenen Flächen, mit Ausnahme der Ausscheidungen von weidenden Tieren.
- Besatz von mind. 0,3 RGV je ha Grünland.
- Verzicht auf Meliorationsmaßnahmen und Beregnung auf den in die Förderung einbezogenen Flächen.
- Keine flächige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, auf den in die Förderung einbezogenen Flächen.
- Umbruchlose Grünlanderneuerung ausschließlich über Nachsaat.
- Schlagbezogene Aufzeichnungen zu Düngung und Pflanzenschutz auf allen Grünlandflächen des Betriebes.
Sonstiges
- Maßnahme ist während des Verpflichtungszeitraums auf derselben Fläche durchzuführen.
- Schlagbezogene Aufzeichnungen zu Düngung und Pflanzenschutz auf allen Grünlandflächen des Betriebes sind für die VOK vorzuhalten.
- 5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
- Wiederherstellung, Erhalt und Verbesserung von Lebensräumen, die durch eine hohe biologische Vielfalt gekennzeichnet sind
- Vorbeugen einer Nutzungsaufgabe durch Honorierung des erhöhten Bewirtschaftungsaufwands und des Verfahrens zur Schonung der wertvollen Grünlandvegetation
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
260 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
- Nachweis des Vorkommens von mindestens 6 Kennarten bzw. Kennartengruppen aus einer Liste mit insgesamt 33 Kennarten bzw.
Kennartengruppen. Die vollständige Liste der Kennarten ist in der Broschüre „Artenreiches Grünland – Anleitung
zur Einstufung von Flächen für die Förderung im Rahmen der Öko-Regelung 5 und FAKT II“ enthalten, die im
Infodienst hier aufgerufen werden kann: Link
zur Broschüre
- Der Zuwendungsempfänger verzichtet im Verpflichtungszeitraum auf den betreffenden Dauergrünlandflächen auf jede Form der Bodenbearbeitung außer Pflegemaßnahmen wie Walzen, Schleppen.
- Schlagbezogene Aufzeichnung über Düngung und Schnittzeitpunkte.
- Dauergrünlanderneuerung ausschließlich umbruchlos und über Nachsaat.
Sonstiges
Die Verpflichtung ist während des Verpflichtungszeitraums auf derselben Fläche zu erbringen.
Schlagbezogene Aufzeichnungen über Düngung und Schnittzeitpunkte sind für die VOK vorzuhalten.
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
- Erhaltung von nach §30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit §33 Landesnaturschutzgesetz definierten und besonders gesetzlich geschützten Biotopen, wie z.B. seggen- und binsenreiche Nasswiesen durch Aufrechterhaltung einer umweltfreundlichen, extensiven landwirtschaftlichen Nutzung
- Vorbeugung einer Nutzungsaufgabe durch die Honorierung des erhöhten Bewirtschaftungsaufwands und tierschonenderen Verfahrens
- Punktuelle Lösung von Umweltkonflikten zur Erhaltung dieser besonders gesetzlich geschützten Biotopflächen
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
300 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
- Förderfähig sind kartierte Biotopflächen nach § 30 Absatz 2 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG, welche sich in Grünland befinden oder an Grünland angrenzen.
- Keine Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf den in die Förderung einbezogenen Flächen.
- Auflagen/Verpflichtungen:
- Erhaltung der Biotopflächen, u.a. durch angepasste extensive Bewirtschaftung.
Sonstiges
Bewilligungsgrundlage ist die Kulisse der § 30/33 Biotopflächen.
Seit 1. März 2022 werden FFH-Mähwiesen als geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz eingestuft. Die Beantragung der Förderung läuft jedoch wie in der Vergangenheit unter der Maßnahme „Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen“ (B5).
Gefördert werden besonders geschützte wertvolle Lebensräume (Biotope), wie z.B. feuchtes, nasses bzw. mageres oder trockenes Grünland, die nach § 30 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 33 NatSchG geschützt sind, sich in Grünland befinden oder an Grünland angrenzen und in der Biotopkulisse enthalten sind.
Förderfähig sind ausschließlich hinterlegte Kulissenflächen.
Die Verpflichtung ist während des Verpflichtungszeitraums auf derselben Fläche zu erbringen.
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
- Erhalt der FFH-Mähwiesen als Teil der gewachsenen Kulturlandschaft
- Verhinderung einer Nutzungsaufgabe durch Honorierung des erhöhten Bewirtschaftungsaufwandes und des tierschonenderen Verfahrens
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
300 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
Förderfähig sind kartierte FFH-Flachland- und Bergmähwiesen innerhalb und außerhalb von Natura 2000-Gebieten.
Auflagen/Verpflichtungen:
- Angepasste extensive Bewirtschaftung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiese zu deren Erhaltung.
Sonstiges
Seit 1. März 2022 werden FFH-Mähwiesen als geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Satz 1 Bundesnaturschutzgesetz eingestuft. Die Beantragung der Förderung läuft jedoch wie in der Vergangenheit unter der Maßnahme „Extensive Nutzung der FFH-Lebensraumtypen Flachland- und Bergmähwiesen“ (B5).
Förderfähig sind ausschließlich die hinterlegten Kulissenflächen.
Die Verpflichtung ist während des Verpflichtungszeitraums auf derselben Fläche zu erbringen.
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
Steigerung des Wertes des Grünlands als Lebensraum für Insekten, Vögel und andere Wildtiere
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
50 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
Der Messerbalkenschnitt kann nur auf Grünlandflächen gefördert werden, für die auch die Beantragung und die Fördervoraussetzung für eine weitere FAKT Förderung (A2, B1.2, B3.2, B4, B5, B7, D2) vorliegt.
- Ausschließliche Mahd der beantragten Grünlandflächen mit dem Messerbalken.
Sonstiges
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Ziel(e)
- Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften
Fördersatz/Prämie/Zuschusshöhe
80 Euro je ha
Fördervoraussetzungen/Auflagen
Förderfähig sind Grünland-Flächen, auf denen kein anderweitiges Verbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln besteht bzw. auf denen üblicherweise ein Einsatz dieser Mittel erfolgt.
Kein flächiger Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutz- und Düngemittel auf den gesamten Grünland-Flächen des Unternehmens.
Sonstiges
Eine Einzelpflanzenbekämpfung mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Grünland ist erst nach Genehmigung durch die untere Landwirtschaftsbehörde zulässig.
5-jähriger Verpflichtungszeitraum.
Stand 01/2023