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Europäische Innovationspartnerschaft "Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft" (EIP-AGRI)

Was soll erreicht werden?

Mit der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (EIP-AGRI) sollen Anreize für eine projektbezogene Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, innovationsbereiten Unternehmen in der Landwirtschaft sowie anderen Innovationsakteuren gesetzt werden. Im Fokus steht die Suche nach innovativen Lösungen, die direkt in der landwirtschaftlichen Praxis Anwendung finden können oder von sonstigem Nutzen für die landwirtschaftliche Praxis sind. Innovationsprozesse sollen durch diesen Wissensaustausch beschleunigt werden.
Die EIP-AGRI trägt bei: 
a) zur Schaffung eines Mehrwerts durch bessere Verbindung der Forschung mit landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren und Förderung eines umfassenderen Einsatzes der verfügbaren Innovationsmaßnahmen;
b) zur Vernetzung von Innovationsakteuren und -projekten;
c) zur Förderung der schnelleren und breiteren Umsetzung innovativer Lösungen in die Praxis, einschließlich des Austauschs zwischen den Landwirten und
d) zur Unterrichtung der wissenschaftlichen Gemeinschaft über den Forschungsbedarf in der landwirtschaftlichen Praxis.

Mittelherkunft:

EU, Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger:

Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Operationelle Gruppen oder eine rechtsfähige hauptverantwortliche Akteurin als Leadpartnerin oder ein rechtsfähiger hauptverantwortlicher Akteur als Leadpartner.

Abbildung: Innovationsakteure in der Operationellen Gruppe

Die Abbildung zeigt auf, wie Operationelle Gruppen sich zusammensetzen und aufgebaut sind.

Förderfähige Maßnahmen:

Zuwendungsfähig sind die laufenden Kosten der Zusammenarbeit sowie die Kosten für die Durchführung des Innovationsvorhabens.

Fördervoraussetzungen:

Akteurinnen und Akteure müssen sich in einer sogenannten Operationellen Gruppe (OPG) zusammenschließen. Mindestvoraussetzung ist die Vorlage einer Kooperationsvereinbarung. Die Operationelle Gruppe muss aus mindestens zwei Akteurinnen oder Akteuren bestehen und ihren Sitz oder eine Niederlassung in Baden-Württemberg haben. Gefördert werden können nur Operationelle Gruppen, die ein neues Projekt durchführen. Nicht gefördert werden können Operationelle Gruppen, an denen nur Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen beteiligt sind.

Art und Höhe der Förderung:

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung oder Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung in Form von Zuschüssen gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt bei den laufenden Kosten der Zusammenarbeit und bei der Durchführung des Innovationsvorhabens 100 Prozent, Investitionen werden mit 65 Prozent gefördert.

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der „Verwaltungsvorschrift Zusammenarbeit“

Wer hilft bei Fragen weiter?

EIP-Desk am MLR: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Frau Katja Beutel
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/1262434
E-Mail: eip-agri@mlr.bwl.de

Regierungspräsidium Stuttgart (Bewilligungsbehörde)
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
Tel.: 0711/904-0
E-Mail: Abteilung3@rps.bwl.de



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