Förderung Gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur

Ziel:

Auf Grund des fortschreitenden Klimawandels, der sich durch zunehmende Trockenheit und häufigere Spätfrostereignisse in der Landwirtschaft bemerkbar macht, gewährt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Zuschüsse zur Errichtung gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastrukturen. Durch den Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur werden folgende Ziele verfolgt:

  • Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastrukturen von der Entnahmestelle bis zur Übergabestelle des jeweils einzelbetrieblichen Bewässerungsnetzes, um die Ressourceneffizienz zu steigern und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden,
  • Sicherung der umweltgerechten und nachhaltigen Lebensmittelproduktion,
  • Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge landwirtschaftlicher Unternehmen,
  • Planvolle Nutzung vorhandener natürlicher Ressourcen sowie effizienter und umweltgerechter Einsatz von Wasser.

Seit dem 3. Februar 2021 können Anträge auf Förderung gestellt werden. Lesen Sie hierzu die Pressemeldung des MLR

Mittelherkunft: 

Land Baden-Württemberg

Zuwendungsempfangende: 

Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie öffentlich-rechtlich organisierte Boden- und Wasserverbände mit Sitz in Baden-Württemberg.

Art und Höhe der Förderung: 

Der Zuschuss beträgt bei Investitionen in die Infrastruktur zum Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur bis zu 50 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei Vorarbeiten zum Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur kann ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen können nach Zustimmung des MLR im Rahmen dieser Verwaltungsvorschrift gesondert gefördert werden.

Kulisse für Infrastrukturprojekte zur reinen Bewässerung bei Trockenheit

Infrastrukturmaßnahmen zur reinen Bewässerung bei Trockenheit nach Nummer 3.1 Spiegelstrich 1 der Verwaltungsvorschrift „Gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur“ können nur in Regionen gefördert werden, die auf Basis von Daten des Deutschen Wetterdienstes im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen. Die förderfähigen Gemarkungen sind in der Kulisse „Klimatische Wasserbilanz Baden-Württemberg“ dargestellt.

Förderfähige Gemarkungen - Karte

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg kann in besonders begründeten Fällen über diese Kulisse hinaus Ausnahmen zulassen. Zur Klärung, ob diese Ausnahmemöglichkeit gegeben ist, wenden Sie sich bitte an die unten aufgelisteten Ansprechpartner der Regierungspräsidien. 

Antragstellung und zuständige Behörde:

Die Anträge auf Förderung gemäß der Verwaltungsvorschrift „Gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur“ sind über das jeweils zuständige Regierungspräsidium (siehe unten) beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Referat 27 einzureichen.

Kontakt:

Für Fragen zur Verwaltungsvorschrift „Gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur“ und zur Projektbetreuung: 

Regierungsbezirk Freiburg:

Regierungspräsidium Freiburg
Tel.: 0761 208-1283 
E-Mail: abteilung3@rpf.bwl.de 

Regierungsbezirk Karlsruhe: 

Landratsamt Karlsruhe
Tel: 0721 936-88680
E-Mail: landwirtschaftsamt@landratsamt-karlsruhe.de

Regierungsbezirk Stuttgart:

Regierungspräsidium Stuttgart
Tel: 0711 904-13311
E-Mail: abteilung3@rps.bwl.de

Regierungsbezirk Tübingen:

Regierungspräsidium Tübingen
Tel: 07071 757-3606
E-Mail: abteilung3@rpt.bwl.de

Für übergeordnete Fragestellungen:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Tel: 0711 126-2408
E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de

Bitte beachten!

Entsprechend den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) ist der Förderantrag vor dem Beginn der Maßnahme von der zuständigen Behörde zu bewilligen.

Stand: 05/2021

Dokumente zum Herunterladen:

 

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