Ziel:
Die regionalen Schlachthöfe sollen bei Investitionen in eine Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien unterstützt werden. Die Förderung leistet einen Beitrag dazu, Schlachthöfe in Baden-Württemberg an die vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) festgelegten besonderen Tierwohl-Kriterien anzupassen.
Mittelherkunft:
Land Baden-Württemberg
Zuwendungsempfänger:
- Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Fleisch, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt
- Erzeugerzusammenschlüsse
Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a.:
- Unternehmen/Zusammenschlüsse, die mehr als 250 Personen beschäftigen oder die einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro erzielen bzw. deren Jahresbilanzsumme 43 Mio. Euro übersteigt
- Einzelerzeugerbetriebe
- Unternehmen in Schwierigkeiten
Förderfähige Maßnahmen:
- Neubaumaßnahmen von regionalen Schlachthöfen
- Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen bei bestehenden Schlachthöfen
- Anschaffung und Installation von Kameraüberwachungssystemen einschließlich der zugehörigen Software
- Anschaffung von mobilen Schlachteinheiten
- Nebenkosten wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Kosten für Büroeinrichtungen
- Anschaffungskosten Kraftfahrzeuge
- der Kauf gebrauchter Maschinen und Einrichtungen
- Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und bei bebauten Grundstücken, die auf das Grundstück entfallenden Ausgaben
- im Fall von Leasingkauf, andere als die in Art. 17 Abs. 5 Buchstaben a und b VO (EU) 702/2014 der EU-Kommission genannten, mit Leasingverträgen zusammenhängenden Koste wie die Gewinnspanne des Leasinggebers, Zinskosten der Refinanzierung, Gemeinkosten und Versicherungskosten
- unbare Eigenleistungen, Skonti, Beiträge, sonstige Steuern sowie die Umsatzsteuer
Fördervoraussetzungen:
- Die geförderten Investitionen müssen den vom MLR festgelegten besonderen Anforderungen an Tierwohl-Kriterien gemäß Anlage zur Verwaltungsvorschrift Förderung Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien entsprechen
- Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
- Die für die Durchführung des Vorhabens jeweils notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen müssen vor Bewilligung vorliegen
- Die Investitionen dürfen nicht ausschließlich zur Erfüllung geltender EU-Normen dienen
Art und Höhe der Förderung:
- Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Form von Zuschüssen gewährt
- Die Zuwendung beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben
- Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und
Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift
Förderung Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien.
Antragstellung:
Bei den Regierungspräsidien mit den Antragsformularen
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am
rechten bzw. unteren Bildrand.
Stand: 02/2021