Förderung von regionalen Schlachthöfen bei Investitionen in eine Schlachtung nach Tierwohl-Kriterien

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Die Verwaltungsvorschrift ist zum 31.12.2023 außer Kraft getreten. Seit 01.01.2024 ist keine Antragstellung mehr möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Förderung im Rahmen der Investitionsbeihilfen zur Marktstrukturverbesserung möglich.

Hier gelangen Sie zur Seite Investitionsbeihilfen Marktstrukturverbesserung.



Stand: 09/2025

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