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Investitionsbeihilfen zur Marktstrukturverbesserung

Ziel:

  • Die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen.
  • Die Förderung soll darüber hinaus einen Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes und zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen leisten.
  • Ausrichtung der Verarbeitung und Vermarktung an den Erfordernissen des Marktes
  • Ausbau der Angebotsbündelung und Vertiefung der vertikalen Kooperation
  • Rationalisierung von Verarbeitungs- und Vermarktungsprozessen
  • Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität - auch durch Innovationen
  • Erschließung und Sicherung von Absatzmöglichkeiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse
  • Beitrag zum Umweltschutz

Mittelherkunft:

Bund, Land, einzelne Fördervorhaben mit EU-Kofinanzierung

Zuwendungsempfänger:

  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erstreckt
  • Nach Agrarorganisationenrecht anerkannte Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Qualitätsprodukte gemäß Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) 2022/2472 und deren Vereinigungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a.:

  • Unternehmen/Zusammenschlüsse, die mehr als 750 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von mehr als 200 Mio. Euro erzielen
  • Einzelerzeugerbetriebe
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Förderfähige Maßnahmen:

  • Neu- und Ausbau von Kapazitäten einschließlich der technischen Einrichtungen
  • Innerbetriebliche Rationalisierung durch Umbau und / oder Modernisierung der technischen Einrichtungen
  • Nebenkosten wie Architekten- und Ingenieurleistungen, Baugenehmigungen

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
  • Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken und bei bebauten Grundstücken, die auf das Grundstück entfallenden Ausgaben
  • Wohnbauten nebst Zubehör
  • Anschaffungskosten für Pkw und Sammel- und Vertriebsfahrzeuge, Kosten für Büroeinrichtungen
  • Kreditbeschaffungskosten, Zinsen, Leasingkosten und Kosten für Mietkauf, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbssteuer, Umsatzsteuer, Kauf von Patenten und Lizenzen, nicht vorgeschriebenen Versicherungen sowie Marken und Mautkosten
  • Investitionen, die unmittelbar der landwirtschaftlichen Primärproduktion dienen
  • Ersatzbeschaffungen und Eigenleistungen, gebrauchte Maschinen und Einrichtungen
  • Aufwendungen, die dem Absatz auf der Erzeuger- oder Einzelhandelsstufe dienen
  • bereits begonnene Vorhaben

Fördervoraussetzungen:

  • Zu fördernde Unternehmen müssen mindestens fünf Jahre lang mindestens 40 % ihrer Aufnahmekapazitäten für die jeweiligen landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die sie gefördert werden, durch Liefer- oder Dienstleistungsverträge mit Erzeugern binden
  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Nachweis normale Absatzmöglichkeiten für die betreffenden Erzeugnisse
  • Verbesserte Ressourcennutzung oder Verringerung von klimaschädlichen Emissionen ist in geeigneter Weise darzustellen
  • Zu Beginn des Einwirkungsprozesses muss ein landwirtschaftliches Erzeugnis stehen

Art und Höhe der Förderung:

  • Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Form von Zuschüssen gewährt
  • Zuwendung zwischen 10 % und 40 % der förderfähigen Ausgaben;
  • wenn der Zuwendungsempfänger Mitglied einer im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) geförderten Operationellen Gruppe (OG) ist und die Investition in einem engen sachlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit steht, für die die OG gefördert wird, ist Anhebung des Fördersatzes um bis zu 20 % möglich
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 50.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben



Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift Marktstrukturverbesserung.

 

Antragstellung:

Bei den Regierungspräsidien mit den Antragsformularen



Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand: 08/2024

 

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