Was soll erreicht werden?
Im Jahr 2023 startete die Weiterbildungsoffensive. Seit 1. Dezember 2025 wird diese als reine Landesförderung fortgeführt.
Ziel der Förderung ist es, durch spezifische Weiterbildungsangebote die ökonomischen, ökologischen und sozialen Kompetenzen der Unternehmerinnen und Unternehmern und Arbeitskräfte im Agrarsektor sowie eine zeitgemäße digitale Ausstattung der Bildungseinrichtungen und -träger im Agrarbereich und im ländlichen Raum zu fördern.
Was wird gefördert?
In der Weiterbildungsoffensive werden drei Arten von Maßnahmen gefördert:
- Konkrete Weiterbildungsmaßnahmen mit einem Umfang von mindestens 40 und maximal 120 Unterrichtseinheiten aus den
Themenbereichen:
- Digitalisierung in der Landwirtschaft, Wein- und Gartenbau
- Kooperationen/neue Wirtschaftsmodelle im Agrarbereich
- Einstieg Landwirtschaft
- nachhaltige Bewirtschaftung und Biodiversität
- regionale Landwirtschaft
- Lieferketten und neue Vermarktungsstrategien - Coaching in Gruppen, das an die unter 1. genannte Weiterbildungsmaßnahmen anschließt oder diese begleitet und zwischen 20 und 25 Unterrichtseinheiten umfasst
- Investitionen in die IT-Ausstattung (nach einer Positivliste) von anerkannten Bildungseinrichtungen und -trägern für Weiterbildungsmaßnahmen im ländlichen Raum
Wer wird gefördert?
Je nach Maßnahme:
- Weiterbildungseinrichtungen und -träger von Weiterbildungsmaßnahmen für den ländlichen Raum, einschließlich Zusammenschlüsse, sowie Verbände und Institutionen, deren satzungsgemäßer Zweck allein oder neben anderen die Förderung der ländlichen Weiterbildung umfasst,
- überbetriebliche Bildungseinrichtungen (nur für IT-Ausstattung),
- die mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Durchführung von Bildungsmaßnahmen im Agrarbereich oder auf dem Gebiet des gesellschaftlichen Dialogs zwischen Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern nachweisen können und
- deren Maßnahmen Wirkung auf die Menschen im ländlichen Raum haben.
Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt werden?
- Angebote dienen spezifischen Themen für Unternehmerinnen oder Unternehmer im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Mitarbeitende in solchen Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Erreichung Mindestzahl der teilnehmenden Personen
- Teilnehmende an Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen haben ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg oder sind für ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg tätig. Wurde die Mindestteilnehmerzahl mit Personen, die diese Voraussetzung erfüllen, erreicht, ist die Teilnahme von Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg haben und nicht für ein landwirtschaftliches Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg tätig sind, nicht förderschädlich.
- Teilnehmende an Weiterbildungs- und Coachingmaßnahmen sind Unternehmerinnen oder Unternehmer im Bereich der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder Mitarbeitende in solchen Unternehmen. Verbraucherinnen und Verbraucher können an Veranstaltungen teilnehmen, wenn diese dem gesellschaftlichen Dialog zwischen Landwirtschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern dienen.
- Alle Zuwendungsempfangenden müssen ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Antragstellende für die geförderte IT-Ausstattung sind von der zuständigen Behörde als Bildungsträger/-einrichtungen anerkannt und die geförderte IT-Ausstattung ist für Weiterbildungen im oder für den ländlichen Raum einzusetzen. Förderfähige Gegenstände sind auf einer Positivliste aufgeführt.
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendungen erfolgen als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung in Form von Zuschüssen.
- Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten (inklusive Vor- und Nachbereitungszeiten), die eindeutig der Maßnahme zugeordnet werden können und belegbar sind. Ausgeschlossen von der Zuwendung sind Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte sowie Wartungen von IT-Ausstattung.
- Die Höhe der Zuwendung für Weiterbildung und Coaching beträgt höchstens 80% der zuwendungsfähigen Kosten.
- Die Höhe der Zuwendung für Investitionen in die IT-Ausstattung beträgt höchstens 65 % der zuwendungsfähigen
Kosten.
Wer hilft bei Fragen weiter?
Regierungspräsidium Stuttgart, Frau Michaela Kisling,
michaela.kisling@rps.bwl.de
+49 711 904 13101
Regierungspräsidium Karlsruhe, Herr Eric Piljak,
eric.piljak@rpk.bwl.de
+49 721 926 7832
Regierungspräsidium Freiburg, Herr Michael Braun,
michael.braun@rpf.bwl.de
+49 761 208 1264
Regierungspräsidium Tübingen, Frau Monika Diller-Bulling,
Monika.Diller-Bulling@rpt.bwl.de
+49 7071 757 3338
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (Abteilung Landwirtschaft, Referat
28 Bildung und Beratung) E-Mail: weiterbildung@mlr.bwl.de
Stand: 12/2025
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am rechten bzw. unteren Bildrand. ![]()