Gemeinsame Agrarpolitik der EU

2021-2027

Aufgrund laufender Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU wurde der vorläufige Geltungsbeginn der vorgeschlagenen GAP-Reform auf den 1. Januar 2023 verschoben. Für die Jahre 2021 und 2022 wurde eine Übergangsverordnung verabschiedet.

GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln. Das sieht der im Juni 2018 vorgelegte Entwurf der Europäischen Kommission für eine GAP-Strategieplan-Verordnung vor.

Informationen zum GAP-Strategieplan werden auf der Seite des BMEL kontinuierlich eingestellt: Lesen Sie weiter.

2014-2020

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung