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Förderung von Investitionen im Weinbau

Die neue Förderperiode führt zu umfangreichen rechtlichen Änderungen, die Auswirkungen auf die Abwicklung der Förderprogramme haben. Das verzögert die Antragstellung in der neuen Förderperiode. Es ist auch keine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn möglich. 

Der Beginn der Antragstellung in der neuen Förderperiode wird zu gegebener Zeit veröffentlicht.

Stand 01/2024


Ziele:

  1. Bündelung in der Verarbeitung und Vermarktung
  2. Etablierung von qualitätsverbessernden Systemen in der Kellerwirtschaft
  3. Umsetzung von Innovationen in Kellerwirtschaft und Vermarktung

Mittelherkunft:

Europäische Union, 1. Säule (EGFL)

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift.

Beratung, Antragstellung und Information:

Regierungspräsidien

 

Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button  am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand: 03/2020

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