Privatwaldbesitzende können sich bei der Bewirtschaftung ihres Waldes mittels Betreuung durch Dienstleister unterstützen lassen. Dank der mit Wirkung vom 2. Januar 2020 in Kraft getretene Privatwaldverordnung sowie der zugehörigen Verwaltungsvorschrift (VwV-PWaldVO) können zahlreiche Betreuungsmaßnahmen dabei grundsätzlich gefördert werden.
Eine indirekte Förderung durch vergünstigte forstliche Betreuungsleistungen ist seit dem Jahr 2020, bedingt durch Vorgaben aus dem geänderten Bundeswaldgesetz sowie aus dem EU-Beihilferecht, nicht mehr möglich. Die Betreuungsleistungen müssen auf Basis der Gestehungskosten abgerechnet werden. Bei den Gestehungskosten handelt es sich um die vom Dienstleister festgelegten Kosten je Betreuungsstunde. Diese können im Rahmen der Vorgaben wiederrum gefördert werden.
Informationen über die verschiedenen Betreuungs- und Fördermöglichketen, Förderanträge und Vertragsunterlagen
finden Sie auf den verlinkten Seiten und Dokumenten.
Öffentlichkeitsarbeit
Erklärfilme Privatwaldbetreuung und -förderung
Privatwaldbetreuung und -förderung in Baden-Württemberg - Infomationen für Waldbesitzende (Stand 07/2024)
Antrag
Interne Dokumente für die Verwaltung
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