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Steckbrief Kleines Landschaftselement
Feldgehölze (bis 50 m² Größe)
Nicht CC-relevant
Beschreibung
Feldgehölze sind überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene Flächen, die nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. Flächen, für die eine Beihilfe zur Aufforstung oder eine Aufforstungsprämie gewährt worden ist, gelten nicht als Feldgehölze.
Feldgehölze gehören bis zu einer Fläche von 50 m² zur beihilfefähigen Fläche im Rahmen der Direktzahlungen, deren Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt werden kann.
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 02/2019
Landschaftselemente (CC-relevant)
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Beizen von Saatgut im Rahmen des PSM-Verbots auf ÖVF
Antwort der EU-KOM vom 06.12.2017
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Übersicht zu den Bestimmungen
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- ÖVF
- Übersicht zu den Rechtsgrundlagen
Stand: 29.03.2019
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Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen (Institut für Ländliche Strukturforschung Frankfurt a.M. (IFLS), Juni 2016
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Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2016
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10746; 18. Wahlperiode 21.12.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/10569 –