Die neue Förderperiode bringt uns umfangreiche rechtliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Abwicklung der Förderprogramme haben. Das bedeutet, dass die Antragstellung in der neuen Förderperiode voraussichtlich erst wieder im ersten Quartal 2024 für Neuanträge geöffnet werden kann. Vorher ist auch keine Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn möglich. Die neuen Antragsformulare werden im Infodienst bereitgestellt, bitte informieren Sie sich dort direkt im ersten Quartal 2024.