Ziel:
Auf Grund des fortschreitenden Klimawandels, der sich durch zunehmende Trockenheit und häufigere Spätfrostereignisse in der Landwirtschaft bemerkbar macht, gewährt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) Zuschüsse zur Errichtung gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastrukturen. Durch den Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastruktur werden folgende Ziele verfolgt:
Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungsinfrastrukturen von der Entnahmestelle bis zur Übergabestelle an das jeweils
einzelbetriebliche Leitungsnetz, um die Ressourceneffizienz zu steigern und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden,
Sicherung der umweltgerechten und nachhaltigen Lebensmittelproduktion,
Stärkung der eigenverantwortlichen betrieblichen Risikovorsorge landwirtschaftlicher Unternehmen,
Planvolle Nutzung vorhandener natürlicher Ressourcen sowie effizienter und umweltgerechter Einsatz von Wasser.
Neu seit Oktober 2023 ist, dass zur Sicherung der Weidewirtschaft und
Wahrung des Tierbestandes auf Grünlandstandorten insbesondere zur Erhaltung der Kulturlandschaft und wertvoller naturschutzrelevanter
Flächen durch Beweidung auch die Errichtung gemeinschaftlicher Tränkewasserinfrastrukturen förderfähig sind, um
Weidetiere bedarfsgerecht versorgen zu können.
Mittelherkunft:
Land Baden-Württemberg
Zuwendungsempfangende:
Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie öffentlich-rechtlich organisierte Boden- und Wasserverbände mit Sitz in Baden-Württemberg.
Art und Höhe der Förderung:
Der Zuschuss beträgt bei Investitionen zum Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungs- und Tränkewasserinfrastruktur bis zu 50 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bei konzeptionellen Vorarbeiten und Erhebungen zum Aufbau gemeinschaftlicher Bewässerungs- und Tränkewasserinfrastruktur kann ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. Nach Zustimmung des MLR sind solche Kosten im Rahmen dieser Verwaltungsvorschrift auch gesondert förderbar.
Kulisse für Infrastrukturprojekte zur reinen Bewässerung bei Trockenheit:
Infrastrukturmaßnahmen zur reinen Bewässerung bei Trockenheit nach Nummer 3.1 Spiegelstrich 1 der Verwaltungsvorschrift „Gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur“ können nur in Regionen gefördert werden, die auf Basis von Daten des Deutschen Wetterdienstes im langjährigen Mittel von April bis September eine negative klimatische Wasserbilanz aufweisen. Die förderfähigen Gemarkungen sind in der Kulisse „Klimatische Wasserbilanz Baden-Württemberg“ dargestellt.
Förderfähige Gemarkungen - Karte
Das MLR kann in besonders begründeten Fällen über diese Kulisse hinaus Ausnahmen zulassen. Zur Klärung, ob diese Ausnahmemöglichkeit gegeben ist, wenden Sie sich bitte an die unten aufgelisteten Ansprechpartner der Regierungspräsidien.
Antragstellung und zuständige Behörde:
Die Anträge auf Förderung gemeinschaftlicher Bewässerungs- und Tränkewasserinfrastruktur sind über das jeweils zuständige Regierungspräsidium (siehe unten) beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Referat 27 einzureichen.
Förderprogramm |
nächster geplanter Termin der Auswahl | geplantes Budget |
Gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur |
25.10.2024 (Anträge müssen dem PR zum Stichtag vollständig vorliegen) 31.03.2025 18.07.2025 31.10.2025 |
Voraussetzung für die Einbeziehung der Förderanträge in die Auswahlverfahren ist die rechtzeitige Vorlage der Förderanträge (einschließlich sämtlicher Anlagen) bei den jeweiligen Bewilligungsbehörden.
Stand: 22.08.2024
Kontakt:
Für Fragen zur Verwaltungsvorschrift „Gemeinschaftliche Bewässerungsinfrastruktur“ und zur Projektbetreuung:
Regierungsbezirk Freiburg:
Regierungspräsidium Freiburg
Tel.: 0761 208-1283
E-Mail: abteilung3@rpf.bwl.de
Regierungsbezirk Karlsruhe:
Landratsamt Karlsruhe
Tel: 0721 936-88680
E-Mail: landwirtschaftsamt@landratsamt-karlsruhe.de
Regierungsbezirk Stuttgart:
Regierungspräsidium Stuttgart
Tel: 0711 904-13311
E-Mail: abteilung3@rps.bwl.de
Regierungsbezirk Tübingen:
Regierungspräsidium Tübingen
Tel: 07071 757-3606
E-Mail: abteilung3@rpt.bwl.de
Für übergeordnete Fragestellungen:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Tel: 0711 126-2408
E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de
Bitte beachten!
Entsprechend den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) ist der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme von der zuständigen Behörde zu bewilligen.
Stand: 10/2023
Dokumente zum Herunterladen: