Aktuelle Informationen
Fördermaßnahme Habitatbaumgruppen: Frist zur Antragstellung im Jahr 2026
Der letztmögliche Termin, um Anträge an der unteren Forstbehörde einzureichen ist der Donnerstag, 16. Oktober 2026.
Sollte das vorgelegte Antragsvolumen die verfügbaren Fördermittel übersteigen, wird im Rahmen eines
Priorisierungsverfahrens eine Rangfolge erstellt, anhand derer die vorliegenden Anträge bewilligt und ausbezahlt werden.
Förderanträge, die nicht mit Fördermitteln bedient werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid.
Im Rahmen der Priorisierung können nur fristgerecht und vollständig bei der unteren Forstbehörde eingereichte und als
bewilligungsfähig geprüfte Anträge berücksichtigt werden.
Antragsformular und Antragstellung:
Wenn Sie sich kostenlos zu unserem Förderangebot beraten lassen möchten oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich gerne an die für Sie zuständige untere Forstbehörde.
Den Förderantrag und alle weiteren benötigten Förder- und Zahlungsanträge, Unterlagen finden Sie unter der
Schaltfläche am rechten bzw. unteren Bildrand. ![]()
Ziel
Über die Waldnaturschutzförderung für den Kommunal- und Privatwald in Baden-Württemberg wurden geeignete und für Baden-Württemberg relevante Maßnahmen in die Förderkulisse der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft implementiert. Sie enthält Maßnahmen zum freiwilligen Nutzungsverzicht und für sich wiederholende Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume und Waldarten, welche auf der Basis der vorgenannten naturschutzfachlichen Konzepte und Fachpläne für die Umsetzung im Kommunal- und Privatwald ausgestaltet worden sind. Dies soll beitragen:
- zu Schutz, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von geschützten Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt
- zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume oder Waldarten, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt,
- zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme und
- zum Biotopverbund
Die Maßnahmen müssen auf Grundlage von Konzepten oder von Fachplänen umgesetzt werden, welche der Integration von Naturschutzzielen bei der Waldbewirtschaftung auf Betriebsebene dienen.
Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger
Gefördert werden private und kommunale Eigentümerinnen und Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Waldflächen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet. Waldbesitzer, die nicht gleichzeitig Eigentümer der Flächen sind (z.B. Pacht) können aufgrund der langen Verpflichtungszeiträume der Waldnaturschutzförderung keine Förderung nach Teil E der VwV NWW erhalten.
Mittelherkunft
EU, Bund, Land Baden-Württemberg
Fördermittel
Die verwendeten Fördermittel werden vom Bund sowie dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Die Maßnahme Neuanlage, Erhaltung und flächige Erweiterung von Waldbiotopen und Lebensstätten wird zudem im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anteilig durch die Europäische Union finanziert.
Es gelten folgende Mindestbewilligungs- und Mindestauszahlungsbeträge. Eingereichte Förderanträge mit einem Volumen unterhalb der genannten Werte werden nicht ausbezahlt.
- private Forstbetriebe bis 200 ha: 250 EUR
- private und körperschaftliche Forstbetriebe bis 500 ha sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: 1.000 EUR
- private und körperschaftliche Forstbetriebe über 500 ha: 2.500 EUR.
Die Fördersätze der Waldnaturschutzmaßnahmen erreichen i.d.R. eine Mindesthöhe, die oberhalb der für Kleinprivatwaldbetriebe geltenden Mindestbewilligungsbeträge von 250 Euro gelegen ist. Größere Forstbetriebe mit höheren Bagatellschwellen können Förderanträge für Waldnaturschutzförderung mit anderen forstlichen Förderanträgen nach der Verwaltungsvorschrift nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) kombinieren, um die Bagatellgrenzen zu überschreiten.
Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung:
Die Waldnaturschutzförderung nach Teil E der Verwaltungsvorschrift nachhaltige Waldwirtschaft umfasst die folgenden Maßnahmenbereiche
- Erhalt und Entwicklung einzelner Habitatbäume
- Erhalt und Entwicklung von Habitatbaumgruppen
- Erhalt und Entwicklung von Habitatbäumen mit gesonderter naturschutzfachlicher Begründung
- Entwicklung und Erhaltung trockener und eichenreicher Wälder
- Einführung, Wiederaufnahme und Weiterbetrieb Nieder- oder Mittelwaldwirtschaft
- Erhalt und Entwicklung strukturierter Waldinnen- und -außenränder
- Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhn-Lebensräumen (6 Einzelmaßnahmen)
- Neuanlage, Entwicklung & flächige Erweiterung von Waldbiotopen & Lebensstätten
Derzeit können ausschließlich für die fett gedruckten Maßnahmen Förderanträge gestellt werden.
Gefördert wird die Steigerung der Biodiversität, die Verbesserung des Biotopverbunds und der Erhalt geschützter Waldarten und ihrer Lebensstätten durch die zwanzigjährige Stilllegung von Baumgruppen, welche aus mindestens einem und maximal 9 Habitatbäumen sowie aus 6 die Habitatbäume umgebenden Bäumen bestehen. Die Höhe der Zuwendung variiert in Abhängigkeit von der am häufigsten vorkommenden Baumart innerhalb der ausgewählten Habitatbäume.
Sollten das für Maßnahmen zu „Erhalt und Entwicklung von Habitatbaumgruppen“ vorgelegten Antragsvolumen die hierfür verfügbaren Mittel übersteigen, so werden die vorliegenden Förderanträge in eine an naturschutzfachlichen Parametern orientierte Reihenfolge gebracht und anhand dieser bewilligt.
Gefördert werden die folgenden Maßnahmen zur Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhnlebensräumen innerhalb der Flächenkulisse des Maßnahmenplan Auerhuhn.
- Habitatpflege in Jungbeständen
- Habitatpflege in Durchforstungsbeständen
- Schaffen von Freiflächen in Durchforstungsbeständen
- Pflege von Freiflächen
- Freiräumen von Schlagabraum
- Spezielle Pflegemaßnahmen
Förderfähig sind verschiedenste Maßnahmen des Waldnaturschutzes. Die Maßnahmen müssen sich aus behördlichen Fachplanungen z.B. Waldbiotopkartierung oder Natura2000 Managementplanung ableiten lassen oder auf Grundlage von Fachplänen umgesetzt werden, die der Integration von Naturschutzzielen auf Betriebsebene dienen. Gefördert werden insbesondere Investitionen zur Neuanlage, Entwicklung und flächigen Erweiterung von
- Biotopen nach der Waldbiotopkartierung,
- Lebensstätten im Wald für die Arten nach Anhang II der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung im Wald
- Feuchtgebieten im Wald, Fließgewässern bis zehn Metern Breite im Wald und Stillgewässer unter einem Hektar im Wald.
Die Fördermaßnahme wird anteilig durch die Europäische Union im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanziert.
Die Höhe der Zuwendung beträgt:
- im Privatwald: 90% der nachgewiesenen Nettokosten
- im Kommunalwald: 70% der nachgewiesenen Nettokosten
Die untere Forstbehörde berät Sie auf Wunsch gerne zur fachlichen Umsetzung dieser Fördermaßnahme.
Stand 10/2026