Waldnaturschutzförderung

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Aktuelle Informationen

Fördermaßnahme Habitatbaumgruppen: Frist zur Antragstellung im Jahr 2026

Der letztmögliche Termin, um Anträge an der unteren Forstbehörde einzureichen ist der Donnerstag, 16. Oktober 2026.

Sollte das vorgelegte Antragsvolumen die verfügbaren Fördermittel übersteigen, wird im Rahmen eines Priorisierungsverfahrens eine Rangfolge erstellt, anhand derer die vorliegenden Anträge bewilligt und ausbezahlt werden. Förderanträge, die nicht mit Fördermitteln bedient werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid.
Im Rahmen der Priorisierung können nur fristgerecht und vollständig bei der unteren Forstbehörde eingereichte und als bewilligungsfähig geprüfte Anträge berücksichtigt werden.

Antragsformular und Antragstellung:

Wenn Sie sich kostenlos zu unserem Förderangebot beraten lassen möchten oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich gerne an die für Sie zuständige untere Forstbehörde.

Den Förderantrag und alle weiteren benötigten Förder- und Zahlungsanträge, Unterlagen finden Sie unter der Schaltfläche am rechten bzw. unteren Bildrand. Icon als Hinweis für weitere Informationen an den seitlichen Buttons

Ziel

Über die Waldnaturschutzförderung für den Kommunal- und Privatwald in Baden-Württemberg wurden geeignete und für Baden-Württemberg relevante Maßnahmen in die Förderkulisse der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft implementiert. Sie enthält Maßnahmen zum freiwilligen Nutzungsverzicht und für sich wiederholende Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume und Waldarten, welche auf der Basis der vorgenannten naturschutzfachlichen Konzepte und Fachpläne für die Umsetzung im Kommunal- und Privatwald ausgestaltet worden sind. Dies soll beitragen:

  • zu Schutz, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von geschützten Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt
  • zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume oder Waldarten, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt,
  • zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme und
  • zum Biotopverbund

Die Maßnahmen müssen auf Grundlage von Konzepten oder von Fachplänen umgesetzt werden, welche der Integration von Naturschutzzielen bei der Waldbewirtschaftung auf Betriebsebene dienen.

Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger

Gefördert werden private und kommunale Eigentümerinnen und Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Waldflächen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet. Waldbesitzer, die nicht gleichzeitig Eigentümer der Flächen sind (z.B. Pacht) können aufgrund der langen Verpflichtungszeiträume der Waldnaturschutzförderung keine Förderung nach Teil E der VwV NWW erhalten.

Mittelherkunft

EU, Bund, Land Baden-Württemberg

Fördermittel

Die verwendeten Fördermittel werden vom Bund sowie dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Die Maßnahme Neuanlage, Erhaltung und flächige Erweiterung von Waldbiotopen und Lebensstätten wird zudem im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anteilig durch die Europäische Union finanziert.

Es gelten folgende Mindestbewilligungs- und Mindestauszahlungsbeträge. Eingereichte Förderanträge mit einem Volumen unterhalb der genannten Werte werden nicht ausbezahlt.

  • private Forstbetriebe bis 200 ha: 250 EUR
  • private und körperschaftliche Forstbetriebe bis 500 ha sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: 1.000 EUR
  • private und körperschaftliche Forstbetriebe über 500 ha: 2.500 EUR.

Die Fördersätze der Waldnaturschutzmaßnahmen erreichen i.d.R. eine Mindesthöhe, die oberhalb der für Kleinprivatwaldbetriebe geltenden Mindestbewilligungsbeträge von 250 Euro gelegen ist. Größere Forstbetriebe mit höheren Bagatellschwellen können Förderanträge für Waldnaturschutzförderung mit anderen forstlichen Förderanträgen nach der Verwaltungsvorschrift nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) kombinieren, um die Bagatellgrenzen zu überschreiten.

Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung:

 
 
 
 



Stand 10/2026