Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel eine der großen Herausforderungen für die heutige Gesellschaft. Zwischen diesen beiden Problemkreisen gibt es vielseitige Wechselwirkungen und Zusammenhänge. Die Wälder Baden-Württembergs weisen einen hohen Anteil biodiversitätsreicher, natur- und artenschutzrelevanter Flächen auf. Das Land ist zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben wie dem Artenschutz oder der europaweit geltenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. Diese Richtlinien werden im Staatswald unter anderem bindend mit der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz sowie weiteren naturschutzschutzfachlich relevanten Konzepten und Plänen wie zum Beispiel dem Alt- und Totholzkonzept realisiert.
Für den Kommunal- und Privatwald, der 76 % der Wälder des Landes umfasst, können freiwillige Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der biologischen Vielfalt von Waldökosystemen primär über Förderanreize realisiert werden.
Neben der Umweltzulage Wald, über welche Privatwaldbetriebe eine Flächenpauschale für Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Waldlebensraumtypen erhalten können, sollen die grundlegend überarbeiteten Förderangebote für Maßnahmen des Waldnaturschutzes private und kommunale Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in ihren Bemühungen unterstützen, die Biodiversität ihrer Wälder zu erhalten und weiter zu erhöhen.
Die Försterinnen und Förster der Landesforstverwaltung an den unteren Forstbehörden beraten Sie gerne, zu den bestehenden und für Ihren Wald passenden Fördermaßnahmen.
Übersicht der Unteren Forstbehörden
Die Förderangebote im Bereich Waldnaturschutz sind Teil der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)
Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (PDF-Dokument)
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung können der Verwaltungsvorschrift entnommen werden. Eine Kurzübersicht über alle Fördermaßnahmen der VwV NWW finden Sie in der Übersicht Förderpauschalen und Fördersätze (PDF-Dokument).
Ziel
Über die Waldnaturschutzförderung für den Kommunal- und Privatwald in Baden-Württemberg wurden geeignete und für Baden-Württemberg relevante Maßnahmen in die Förderkulisse der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft implementiert. Sie enthält Maßnahmen zum freiwilligen Nutzungsverzicht und für sich wiederholende Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume und Waldarten, welche auf der Basis der vorgenannten naturschutzfachlichen Konzepte und Fachpläne für die Umsetzung im Kommunal- und Privatwald ausgestaltet worden sind. Dies soll beitragen:
- zu Schutz, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von geschützten Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt
- zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume oder Waldarten, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt,
- zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme und
- zum Biotopverbund
Die Maßnahmen müssen auf Grundlage von Konzepten oder von Fachplänen umgesetzt werden, welche der Integration von Naturschutzzielen bei der Waldbewirtschaftung auf Betriebsebene dienen.
Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger
Gefördert werden private und kommunale Eigentümerinnen und Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Waldflächen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet. Waldbesitzer, die nicht gleichzeitig Eigentümer der Flächen sind (z.B. Pacht) können aufgrund der langen Verpflichtungszeiträume der Waldnaturschutzförderung keine Förderung nach Teil E der VwV NWW erhalten.
Mittelherkunft
EU, Bund, Land Baden-Württemberg
Fördermittel
Die verwendeten Fördermittel werden vom Bund sowie dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Die Maßnahme Neuanlage, Erhaltung und flächige Erweiterung von Waldbiotopen und Lebensstätten wird zudem im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anteilig durch die Europäische Union finanziert.
Es gelten folgende Mindestbewilligungs- und Mindestauszahlungsbeträge. Eingereichte Förderanträge mit einem Volumen unterhalb der genannten Werte werden nicht ausbezahlt.
- private Forstbetriebe bis 200 ha: 250 EUR
- private und körperschaftliche Forstbetriebe bis 500 ha sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: 1.000 EUR
- private und körperschaftliche Forstbetriebe über 500 ha: 2.500 EUR.
Die Fördersätze der Waldnaturschutzmaßnahmen erreichen i.d.R. eine Mindesthöhe, die oberhalb der für Kleinprivatwaldbetriebe geltenden Mindestbewilligungsbeträge von 250 Euro gelegen ist. Größere Forstbetriebe mit höheren Bagatellschwellen können Förderanträge für Waldnaturschutzförderung mit anderen forstlichen Förderanträgen nach der Verwaltungsvorschrift nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) kombinieren, um die Bagatellgrenzen zu überschreiten.
Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung:
Die Waldnaturschutzförderung nach Teil E der Verwaltungsvorschrift nachhaltige Waldwirtschaft umfasst die folgenden Maßnahmenbereiche
- Erhalt und Entwicklung einzelner Habitatbäume
- Erhalt und Entwicklung von Habitatbaumgruppen
- Erhalt und Entwicklung von Habitatbäumen mit gesonderter naturschutzfachlicher Begründung
- Entwicklung und Erhaltung trockener und eichenreicher Wälder
- Einführung, Wiederaufnahme und Weiterbetrieb Nieder- oder Mittelwaldwirtschaft
- Erhalt und Entwicklung strukturierter Waldinnen- und -außenränder
- Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhn-Lebensräumen (6 Einzelmaßnahmen)
- Neuanlage, Entwicklung & flächige Erweiterung von Waldbiotopen & Lebensstätten
Derzeit können ausschließlich für die fett gedruckten Maßnahmen Förderanträge gestellt werden.
Gefördert wird die Steigerung der Biodiversität, die Verbesserung des Biotopverbunds und der Erhalt geschützter Waldarten und ihrer Lebensstätten durch die zwanzigjährige Stilllegung von Baumgruppen, welche aus mindestens einem und maximal 9 Habitatbäumen sowie aus 6 die Habitatbäume umgebenden Bäumen bestehen. Die Höhe der Zuwendung variiert in Abhängigkeit von der am häufigsten vorkommenden Baumart innerhalb der ausgewählten Habitatbäume.
Sollten das für Maßnahmen zu „Erhalt und Entwicklung von Habitatbaumgruppen“ vorgelegten Antragsvolumen die hierfür verfügbaren Mittel übersteigen, so werden die vorliegenden Förderanträge in eine an naturschutzfachlichen Parametern orientierte Reihenfolge gebracht und anhand dieser bewilligt.
Ergänzende Informationen zum Herunterladen:
Gefördert werden die folgenden Maßnahmen zur Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhnlebensräumen innerhalb der Flächenkulisse des Maßnahmenplan Auerhuhn.
- Habitatpflege in Jungbeständen
- Habitatpflege in Durchforstungsbeständen
- Schaffen von Freiflächen in Durchforstungsbeständen
- Pflege von Freiflächen
- Freiräumen von Schlagabraum
- Spezielle Pflegemaßnahmen
Ergänzende Informationen zum Herunterladen:
Wichtiger Hinweis:
In 2024 erfolgt die Förderung von Habitatbaumgruppen für alle Waldbesitzarten und -größen ohne Einschränkung auf eine bestimmte Förderkulisse.
Sollte das vorgelegte Antragsvolumen die verfügbaren Fördermittel übersteigen, wird im Rahmen des für Teil E vorgesehenen Priorisierungsverfahrens eine Rangfolge erstellt, anhand derer die vorliegenden Anträge bewilligt und ausbezahlt werden.
Priorisierungsstichtag 2024:
- Freitag, 18.10.2024: spätester Antragseingang an der unteren Forstbehörde
Im Rahmen der Priorisierung können nur fristgerecht und vollständig bei der unteren Forstbehörde eingereichte und als bewilligungsfähig geprüfte Anträge berücksichtigt werden.
Förderfähig sind verschiedenste Maßnahmen des Waldnaturschutzes. Die Maßnahmen müssen sich aus behördlichen Fachplanungen z.B. Waldbiotopkartierung oder Natura2000 Managementplanung ableiten lassen oder auf Grundlage von Fachplänen umgesetzt werden, die der Integration von Naturschutzzielen auf Betriebsebene dienen. Gefördert werden insbesondere Investitionen zur Neuanlage, Entwicklung und flächigen Erweiterung von
- Biotopen nach der Waldbiotopkartierung,
- Lebensstätten im Wald für die Arten nach Anhang II der Fauna- Flora-Habitat-Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung im Wald
- Feuchtgebieten im Wald, Fließgewässern bis zehn Metern Breite im Wald und Stillgewässer unter einem Hektar im Wald.
Die Fördermaßnahme wird anteilig durch die Europäische Union im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanziert.
Die Höhe der Zuwendung beträgt:
- im Privatwald: 90% der nachgewiesenen Nettokosten
- im Kommunalwald: 70% der nachgewiesenen Nettokosten
Die untere Forstbehörde berät Sie auf Wunsch gerne zur fachlichen Umsetzung dieser Fördermaßnahme.
Ergänzende Informationen zum Herunterladen
Wichtiger Hinweis:
In 2024 erfolgt die Förderung von Habitatbaumgruppen für alle Waldbesitzarten und -größen ohne Einschränkung auf eine bestimmte Förderkulisse.
Sollte das vorgelegte Antragsvolumen die verfügbaren Fördermittel übersteigen, wird im Rahmen des für Teil E vorgesehenen Priorisierungsverfahrens eine Rangfolge erstellt, anhand derer die vorliegenden Anträge bewilligt und ausbezahlt werden.
Priorisierungsstichtag 2024:
- Freitag, 18.10.2024: spätester Antragseingang an der unteren Forstbehörde
Im Rahmen der Priorisierung können nur fristgerecht und vollständig bei der unteren Forstbehörde eingereichte und als bewilligungsfähig geprüfte Anträge berücksichtigt werden.
Die Unterlagen für die Antragsstellung sowie weitergehende Informationen finden Sie am Ende dieses Abschnitts.
Das Antragsformular wie auch ggf. nötige Detailblätter müssen heruntergeladen und lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden, damit die notwendigen Funktionalitäten zur Verfügung stehen. Für das Bearbeiten des Antragsformulars wird die Nutzung der aktuellsten Version des Adobe Acrobat Readers empfohlen.
In der Forstlichen Förderung benötigt jede Antragstellerin und jeder Antragsteller eine Unternehmensnummer. Falls Sie zum
ersten Mal einen Förderantrag stellen, sollte die Unternehmensnummer vorab bei der für Sie zuständigen unteren
Landwirtschaftsbehörde beantragt werden: Link zum Formular (PDF-Dokument)
Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen bei der für Sie zuständigen unteren Forstbehörde ein. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der zur Förderung vorgesehenen Waldfläche.
Dokumente zum Herunterladen
Antragsunterlagen Ziffer 8.6.2 NWW - Entwicklung und Erhaltung von Habitatbaumgruppen
- Förderantrag
– forstliche Förderung Teil E – Erhaltung und Entwicklung von Habitatbaumgruppen (Ziffer 8.6.2) ) (PDF-Dokument, Stand
01.09.2023)
- Detailblatt
zum Förderantrag - Erhaltung und Entwicklung von Habitatbaumgruppen (PDF-Dokument, Stand 01.09.2023)
- AuT-Praxishilfe: „Erkennen von Sonderstrukturen und Mikrohabitaten an Bäumen“ der FVA (PDF-Dokument)
- Alt-
und Totholzkonzept des Landes Baden-Württemberg (PDF-Dokument)
- Informationen zu Priorisierungsverfahren und -stichtagen (PDF-Dokument)
- Merkblatt
„Entwicklung und Erhaltung von Habitatbaumgruppen (PDF-Dokument)
Antragsunterlagen Ziffer 8.6.6 NWW - Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhnlebensräumen:
- Förderantrag
– Forstliche Förderung Teil E – gemeinsamer Antrag für Auerhuhnmaßnahmen (Ziffer 8.6.6) und Waldbiotope &
Lebensstätten (Ziffer 8.6.7) (PDF-Dokument, Stand 01.09.2023)
- Merkblatt „Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhnlebensräumen“ (PDF-Dokument)
- Aktionsblatt „Habitatgestaltung und naturnahe Waldwirtschaft“ (PDF-Dokument)
- Maßnahmenplan Auerhuhn
- Flächenkonzept des Aktionsplan Auerhuhn
- Handlungsempfehlung Waldarbeit des Aktionsplan Auerhuhn
Antragsunterlagen Ziffer 8.6.7 - Neuanlage, Entwicklung und flächige Erweiterung von Waldbiotopen und Lebensstätten:
- Förderantrag – Forstliche Förderung Teil E – gemeinsamer Antrag für Auerhuhnmaßnahmen (Ziffer 8.6.6) und Waldbiotope & Lebensstätten (Ziffer 8.6.7) (PDF-Dokument, Stand 01.09.2023)
- Erklärung zur Kostenplausibilisierung und Vergabe (PDF-Dokument)
- Übersicht
PR-Verpflichtungen der Begünstigten
- Merkblatt „Vergabe“ (PDF-Dokument)
- Merkblatt „Kürzungen und Sanktionen“ (PDF-Dokument)
- Informationen zu Auswahlkriterien und Auswahlterminen
- Belegliste zum Zahlungsantrag (Excel-Dokument)
Weitere Formulare und Informationen
Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button am
rechten bzw. unteren Bildrand.
Stand 05/2024