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Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) – Waldnaturschutzförderung

Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel eine der großen Herausforderungen für die heutige Gesellschaft. Zwischen diesen beiden Problemkreisen gibt es vielseitige Wechselwirkungen und Zusammenhänge. Die Wälder Baden-Württembergs weisen einen hohen Anteil biodiversitätsreicher, natur- und artenschutzrelevanter Flächen auf. Das Land ist zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben wie dem Artenschutz oder der europaweit geltenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. Diese Richtlinien werden im Staatswald unter anderem bindend mit der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz sowie weiteren naturschutzschutzfachlich relevanten Konzepten und Plänen wie zum Beispiel dem Alt- und Totholzkonzept realisiert.

Für den Kommunal- und Privatwald, der 76 % der Wälder des Landes umfasst, können freiwillige Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der biologischen Vielfalt von Waldökosystemen primär über Förderanreize realisiert werden.

Neben der Umweltzulage Wald, über welche Privatwaldbetriebe eine Flächenpauschale für Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Waldlebensraumtypen erhalten können, sollen die grundlegend überarbeiteten Förderangebote für Maßnahmen des Waldnaturschutzes private und kommunale Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer in ihren Bemühungen unterstützen, die Biodiversität ihrer Wälder zu erhalten und weiter zu erhöhen.

Die Försterinnen und Förster der Landesforstverwaltung an den unteren Forstbehörden beraten Sie gerne, zu den bestehenden und für Ihren Wald passenden Fördermaßnahmen.

Übersicht der Unteren Forstbehörden

Die Förderangebote im Bereich Waldnaturschutz sind Teil der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW)

Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft (PDF-Dokument)

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung können der Verwaltungsvorschrift entnommen werden. Eine Kurzübersicht über alle Fördermaßnahmen der VwV NWW finden Sie in der Übersicht Förderpauschalen und Fördersätze (PDF-Dokument).

Ziel

Über die Waldnaturschutzförderung für den Kommunal- und Privatwald in Baden-Württemberg wurden geeignete und für Baden-Württemberg relevante Maßnahmen in die Förderkulisse der Verwaltungsvorschrift Nachhaltige Waldwirtschaft implementiert. Sie enthält Maßnahmen zum freiwilligen Nutzungsverzicht und für sich wiederholende Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume und Waldarten, welche auf der Basis der vorgenannten naturschutzfachlichen Konzepte und Fachpläne für die Umsetzung im Kommunal- und Privatwald ausgestaltet worden sind. Dies soll beitragen:

  • zu Schutz, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von geschützten Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt
  • zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume oder Waldarten, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt,
  • zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme und
  • zum Biotopverbund

Die Maßnahmen müssen auf Grundlage von Konzepten oder von Fachplänen umgesetzt werden, welche der Integration von Naturschutzzielen bei der Waldbewirtschaftung auf Betriebsebene dienen.

Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger

Gefördert werden private und kommunale Eigentümerinnen und Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Waldflächen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 % in den Händen der vorgenannten Institutionen befindet. Waldbesitzer, die nicht gleichzeitig Eigentümer der Flächen sind (z.B. Pacht) können aufgrund der langen Verpflichtungszeiträume der Waldnaturschutzförderung keine Förderung nach Teil E der VwV NWW erhalten.

Mittelherkunft

EU, Bund, Land Baden-Württemberg

Fördermittel

Die verwendeten Fördermittel werden vom Bund sowie dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Die Maßnahme Neuanlage, Erhaltung und flächige Erweiterung von Waldbiotopen und Lebensstätten wird zudem im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) anteilig durch die Europäische Union finanziert.

Es gelten folgende Mindestbewilligungs- und Mindestauszahlungsbeträge. Eingereichte Förderanträge mit einem Volumen unterhalb der genannten Werte werden nicht ausbezahlt.

  • private Forstbetriebe bis 200 ha: 250 EUR
  • private und körperschaftliche Forstbetriebe bis 500 ha sowie forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: 1.000 EUR
  • private und körperschaftliche Forstbetriebe über 500 ha: 2.500 EUR.

Die Fördersätze der Waldnaturschutzmaßnahmen erreichen i.d.R. eine Mindesthöhe, die oberhalb der für Kleinprivatwaldbetriebe geltenden Mindestbewilligungsbeträge von 250 Euro gelegen ist. Größere Forstbetriebe mit höheren Bagatellschwellen können Förderanträge für Waldnaturschutzförderung mit anderen forstlichen Förderanträgen nach der Verwaltungsvorschrift nachhaltige Waldwirtschaft (VwV NWW) kombinieren, um die Bagatellgrenzen zu überschreiten.

Folgende Förderangebote stehen zur Verfügung:

Wichtiger Hinweis:

In 2024 erfolgt die Förderung von Habitatbaumgruppen für alle Waldbesitzarten und -größen ohne Einschränkung auf eine bestimmte Förderkulisse.

Sollte das vorgelegte Antragsvolumen die verfügbaren Fördermittel übersteigen, wird im Rahmen des für Teil E vorgesehenen Priorisierungsverfahrens eine Rangfolge erstellt, anhand derer die vorliegenden Anträge bewilligt und ausbezahlt werden.

Priorisierungsstichtag 2024:

-   Freitag, 18.10.2024: spätester Antragseingang an der unteren Forstbehörde

Im Rahmen der Priorisierung können nur fristgerecht und vollständig bei der unteren Forstbehörde eingereichte und als bewilligungsfähig geprüfte Anträge berücksichtigt werden.

Die Unterlagen für die Antragsstellung sowie weitergehende Informationen finden Sie am Ende dieses Abschnitts. 

Das Antragsformular wie auch ggf. nötige Detailblätter müssen heruntergeladen und lokal auf Ihrem Rechner gespeichert werden, damit die notwendigen Funktionalitäten zur Verfügung stehen. Für das Bearbeiten des Antragsformulars wird die Nutzung der aktuellsten Version des Adobe Acrobat Readers empfohlen. 

In der Forstlichen Förderung benötigt jede Antragstellerin und jeder Antragsteller eine Unternehmensnummer. Falls Sie zum ersten Mal einen Förderantrag stellen, sollte die Unternehmensnummer vorab bei der für Sie zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde beantragt werden: Link zum Formular (PDF-Dokument)

Bitte reichen Sie die Antragsunterlagen bei der für Sie zuständigen unteren Forstbehörde ein. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Lage der zur Förderung vorgesehenen Waldfläche.

Übersicht der Unteren Forstbehörden

Dokumente zum Herunterladen

Antragsunterlagen Ziffer 8.6.2 NWW - Entwicklung und Erhaltung von Habitatbaumgruppen

Antragsunterlagen Ziffer 8.6.6 NWW - Entwicklung und Erhaltung von Auerhuhnlebensräumen:

Antragsunterlagen Ziffer 8.6.7 - Neuanlage, Entwicklung und flächige Erweiterung von Waldbiotopen und Lebensstätten:

Weitere Formulare und Informationen



Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button  am rechten bzw. unteren Bildrand.



Stand 05/2024

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