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Gebietskulisse benachteiligte Gebiete

Förderung benachteiligter Gebiete in Baden-Württemberg

Die Intervention „Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete“ ist Teil des  GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland, der für die Förderperiode 2023 – 2027 gültig ist. Die Intervention stützt sich auf Kulissen, die Grundlage für die Berechnung der Ausgleichsleistungen sind. Nur landwirtschaftlich genutzte Flächen, die in diesen Kulissen liegen, sind auch förderfähig. Neben den Berggebieten und den Gebieten mit naturbedingten Nachteilen wird auch die Gebietskulisse für „Gebiete mit spezifischen Benachteiligungen“ in Baden-Württemberg angewendet. 

Die Neuabgrenzung der Gebietskulisse für Gebiete mit naturbedingten Nachteilen und die daraus erforderlichen kleinen Anpassungen der Berggebiete musste nach EU-Recht 2019 umgesetzt sein. In einem weiteren Schritt folgte die Genehmigung der Gebietskulisse für die „Gebiete mit spezifischen Benachteiligungen“. Ab 2021 wird nun eine Förderung für Betriebe mit Flächen in diesen Gebieten angeboten. 

Umsetzung in Baden-Württemberg

Für die Abgrenzung der Gebiete mit spezifischen Nachteilen wurden als geeignete Indikatoren die Anteile an geschützten Landschaften, der Anteil an Nebenerwerbsbetrieben und Gemarkungen mit mehr als 20 Prozent benachteiligter Fläche, die den Kriterien der Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen entsprechen, an der landwirtschaftlich genutzten Fläche gewählt.

Die Gemarkung ist die Abgrenzungsebene wie bereits bei der Abgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen.

Die „Geschützten Landschaften“ werden gebildet, indem das gesamte Grünland der Gemarkung mit den Schutzgebieten der Gemarkung aggregiert wird. Doppelzählungen von Flächen sind dabei nicht zulässig. Zu den einbezogenen Schutzgebieten gehören: Biotopverbund (trockene Standorte), Offenlandkartierung (entspricht der „Biotopkartierung“ außerhalb des Waldes), Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG), FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Biosphärengebiete (Kern-, Pflege- und Entwicklungszone), Nationalparke, Naturparke, Überschwemmungsgebiete und Wasserschutzgebiete. 

Als weiterer Indikator dient der Anteil an Nebenerwerbsbetrieben an allen Betrieben der Gemarkung. Nebenerwerbsbetriebe sind verstärkt unter den Betrieben bis 20 ha LF zu finden. Rund 80 Prozent aller Betriebe bis 20 ha LF in Baden-Württemberg sind Nebenerwerbsbetriebe. Auch haben 54 Prozent aller Betriebe mit Einkommenskombinationen im Bereich Tourismus (Fremdenverkehr, Beherbergung und Freizeitaktivitäten) weniger als 20 ha LF. Daher kommt diesem Betriebstyp eine hohe Bedeutung für die Ausweisung der spezifischen Gebiete zu. 

Zuletzt wird als Indikator der Anteil an benachteiligter Fläche, die den Kriterien der Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen entspricht, herangezogen. Nach EU-Vorgabe sollen bei den Gebieten mit spezifischen Nachteilen die natürlichen Produktionsbedingungen den Bedingungen in den natürlich benachteiligten Gebieten ähnlich sein. Das wurde in Baden-Württemberg dadurch sichergestellt, indem nur Gemarkungen einbezogen werden, die einen Anteil von mehr als 20 Prozent der benachteiligten Fläche, die den Kriterien der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen entsprechen, an der LF aufweisen. 

Die EU-Kommission hat über diese Indikatoren hinaus noch die Ausweisung sogenannter Enklaven ermöglicht. Dies sind Gemarkungen, die vollständig von spezifisch benachteiligten Gebieten umschlossen sind, jedoch die Kriterien für die spezifisch benachteiligten Gebiete nicht erreichen. Es handelt sich in diesem Fall um die sieben Gemarkungen Grünenwört (0015), Rechenberg (0506), Neuhütte (0823), Holzmaden (1830), Altdorf (1930), Vollmersdorf (2647) und Niederhof (7032). 

Somit konnten für das Land weitere 552 Gemarkungen mit einer landwirtschaftlichen Fläche von 232.120 ha LF als Gebiete mit spezifischen Nachteilen in die Kulissen aufgenommen werden. Dies entspricht einem Anteil von 6,5 Prozent an der gesamten Landesfläche.

Ergebnis für Baden-Württemberg

Nach der nun erfolgten Ausweisung zeigt sich das Gesamtbild der benachteiligten Gebiete in Baden-Württemberg wie folgt:

Tabelle 1: Ergebnisse der Gebietsausweisung
Gebietseinheit
Gemarkungen
Landwirtschaftlich genutzte Fläche

Anzahl
ha
%
Bruttofläche Baden-Württemberg
3.380
1.580.320
100,0
davon Berggebiet
291
111.860
7,1
davon natürlich benachteiligte Gebiete
983
449.910
28,5
davon spezifisch benachteiligte Gebiete
552
232.120
14,7
Benachteiligte Gebiete gesamt
1.826
793.890
50,2



Die Kulisse ab 2019 hat eine Fläche von rund 794.000 ha. Damit sind im Land 54 Prozent aller Gemarkungen und 50 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche den benachteiligten Gebieten zugeordnet.

Förderung

Während sich die Berechnung der Ausgleichsleistungen für die Kulissen „Berggebiete“ und „Natürlich benachteiligte Gebiete“ nach der Ertragsmesszahl und dem Betriebstyp ausrichtet, wird für die „spezifischen Gebiete“ ein einheitlicher Betrag von 40 Euro je Hektar als Ausgleich angesetzt. Die Förderung wird nur für Flächen in Baden-Württemberg gewährt.

Die Teilnahme an der Intervention "Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete" wird vorbehaltlich ausreichend verfügbarer Haushaltsmittel angeboten. 

Mit der dritten Kulisse der spezifisch benachteiligten Gebiete und dem Förderangebot wird gerade in Regionen mit schwierigen Wirtschaftsbedingungen die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung und der Erhalt der Kulturlandschaft im Ländlichen Raum unterstützt. Die Bedeutung der Nebenerwerbslandwirtschaft in diesen Gebieten und das Engagement der Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen ist hoch und dauerhaft nur durch die Honorierung durch unsere Gesellschaft aufrecht zu erhalten. 

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über FIONA. Dort kann die Intervention pauschal im Abschnitt AZ1 beantragt werden. FIONA zeigt dabei den voraussichtlich zu erwartenden Betrag an. Die Auszahlung der Ausgleichszulage erfolgt erst ab einem Mindestbewilligungsbetrag von 250 Euro. 

Weitere Informationen

Untere Landwirtschaftsbehörden



MLR Stuttgart, Stand 07/2024

 

 

  

Gebietslisten


Fachartikel/Presse


Förderung benachteiligter Gebiete in Baden-Württemberg
MLR Stuttgart, 04/2021

Benachteiligte Gebiete in Baden-Württemberg - Neuabgrenzung der Gebietskulisse 2019
Landinfo 01/2018; Margarete Klein und Dr. Richard Wildmann, Richard Müller

EU-Kommission bestätigt Neuabgrenzung der Benachteiligten Gebiete für Baden-Württemberg
Pressemitteilung MLR - 21.11.2017

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