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Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum 2007-2013 (MEPL II)

gemäß der Verordnung   (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

Der MEPL II

Der Ausschuss für ländliche Entwicklung hat dem MEPL II am 24.10.2007 zugestimmt. Die förmliche Genehmigung durch die Europäische Kommission erfolgte am 21. November 2007. 

Änderungen des MEPL II, die sich im laufenden Programmplanungszeitraum ergeben, beantragt die Verwaltungsbehörde bei der Europäische Kommission. Neun Anträge wurden gestellt, der letzte am 07.12.2015, der dann von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Der MEPL II wurde den genehmigten Änderungsanträgen entsprechend jeweils angepasst.

Begleitung und Bewertung

Jährliche Zwischenberichte

Der Jährliche Zwischenbericht wird der EU-Kommission zum 30.06. des Folgejahres übermittelt.​

Zwischenbericht / Schlussbericht 2015 zum MEPL II gem. Art. 82 ELER-VO

hrlicher Zwischenbericht 2014 zum MEPL II gem. Art. 82 ELER-VO

hrlicher Zwischenbericht 2013 zum MEPL II gem. Art. 82 ELER-VO

hrlicher Zwischenbericht 2012 zum MEPL II gem. Art. 82 ELER-VO

hrlicher Zwischenbericht 2011 zum MEPL II gem. Art. 82 ELER-VO

hrlicher Zwischenbericht 2010 zum MEPL II gem. Art. 82 ELER-VO

hrlicher Zwischenbericht 2009 zum MEPL II gem. Art. 82 ELER-VO

hrlicher Zwischenbericht 2008 zum MEPL II gem. Art. 82 ELER-VO

hrlicher Zwischenbericht 2007 zum MEPL II gem. Art. 82 ELER-VO


Ex post-Bewertung

Auf Grundlage des Art. 84 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 wurde eine Ex post-Bewertung erstellt und im Oktober 2016 dem Begleitausschuss vorgelegt. Die Ex post-Bewertung basiert auf einer Analyse der einzelnen Maßnahmen und Teilmaßnahmen und prüft, ob und in welchem Maße die Förderschwerpunkte und das Gesamtprogramm die ursprünglichen Zielvorgaben erreicht haben.

Zusammenfassung

Pressemeldung: Abschluss Förderperiode 2007-2013 - Evaluierung MEPL II bescheinigt Baden-Württemberg gute Arbeit / 1,95 Milliarden Euro im Zeitraum von 2007 bis 2013 richtig investiert

Halbzeitbewertung

Nach Art. 84 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) ist nach Ablauf der Hälfte der Förderperiode (2007 - 2013) eine Halbzeitbewertung zu erstellen. Die Halbzeitbewertung wurde der EU-Kommission im Dezember 2010 vorgelegt.

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