Steckbrief Anderes Landschaftselement
Feldraine (bis 2 m Breite)
Nicht Konditionalität-relevant
Beschreibung
Überwiegend mit Gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen bis zu einer Breite von 2 m, auf denen keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfindet. Sie müssen innerhalb von oder zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen oder an diese angrenzen.
Nicht zu den Feldrainen zählen Bankette, Gräben und Böschungen entlang von Straßen/Wegen und Fließgewässern.
Feldraine gehören bis zu einer Breite von 2 m zur förderfähigen landwirtschaftlichen Fläche im Rahmen der Fördermaßnahmen, deren Flächen im Gemeinsamen Antrag beantragt werden können.
Voraussetzung für die Einbeziehung in die förderfähige Fläche des landwirtschaftlichen Schlages ist dabei, dass jegliche im Schlag vorhandene Typen anderer Landschaftselemente in Summe höchstens 25 % der landwirtschaftlichen Fläche des Schlages einnehmen.
LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 03/2024