Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Teil E - Förderung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald

Hinweis: Leider können momentan die vorliegenden Anträge auf eine Förderung von Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes im Wald (Teil E der VwV NWW) nicht weiterbearbeitet werden. Auslöser sind notwendig gewordene Programmierarbeiten an der forstlichen EDV sowie die noch nicht vollständig abgeschlossene Ausarbeitung von Detailregelungen für die bearbeitenden Stellen der Landesforstverwaltung. Wir bitten die Antragstellerinnen und Antragsteller noch um etwas Geduld, bis die Bearbeitung fortgesetzt werden kann. 

Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel eine der großen Herausforderungen für die heutige Gesellschaft. Zwischen diesen beiden Problemkreisen gibt es vielseitige Wechselwirkungen und Zusammenhänge. Der Verlust der Biodiversität hat auch erhebliche negative Auswirkungen auf die menschliche Ernährung und damit unsere Lebensgrundlage. Die Wälder Baden-Württembergs weisen einen hohen Anteil biodiversitätsreicher, natur- und artenschutzrelevanter Flächen auf. Das Land ist zur Umsetzung naturschutzrechtlicher Vorgaben wie dem Artenschutz oder der europaweit geltenden Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. Diese Richtlinien werden im Staatswald unter anderem bindend mit der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz sowie weiteren naturschutzschutzfachlich relevanten Konzepten und Plänen (z.B. Alt- und Totholzkonzept, Natura 2000-Managementpläne) realisiert.

Für den Kommunal- und Privatwald, der 76 % der Wälder des Landes umfasst, können freiwillige Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der biologischen Vielfalt von Waldökosystemen primär nur über Förderanreize realisiert werden. Bislang wurden dazu Anteilsfinanzierungen angeboten (NWW Teil E, alt) oder über die Umweltzulage Wald eine Flächenpauschale für Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen des günstigen Erhaltungszustandes von FFH-Waldlebensraumtypen. Insbesondere die Anteilsfinanzierungen wurden jedoch nur in geringem Umfang genutzt.

Der neu entwickelte Vertragsnaturschutz für den Kommunal- und Privatwald in Baden-Württemberg will nun auf Grundlage des GAK-Rahmenplans geeignete und für Baden-Württemberg relevante Maßnahmen in die Förderkulisse der Verwaltungsrichtlinie Nachhaltige Waldwirtschaft implementieren. Freiwillige Nutzungsverzichte und sich wiederholende Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume und Waldarten sind auf der Basis der vorgenannten naturschutzfachlichen Konzepte und Fachpläne für die Umsetzung im Kommunal- und Privatwald attraktiver gestaltet worden. Dies soll beitragen

  • zu Schutz, Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von geschützten Lebensräumen und Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Wald, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt
  • zur Erhaltung und Entwicklung geschützter Waldlebensräume oder Waldarten, für die Baden-Württemberg eine besondere Verantwortung trägt,
  • zur Verbesserung der lebensraumtypischen biologischen Vielfalt der Waldökosysteme und
  • zum Biotopverbund

Die Maßnahmen müssen auf Grundlage von Konzepten oder von Fachplänen umgesetzt werden, welche der Integration von Naturschutzzielen bei der Waldbewirtschaftung auf Betriebsebene dienen.



Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button  am rechten bzw. unteren Bildrand.

 

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung